Es bestehe „kein dringender Tatverdacht“ mehr, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber der APA.Die Anklagebehörde verzichtete auf eine Beschwerde gegen die Enthaftung. Sprecher Thomas Willam sagte, dass unter anderem die im Zuge der Haftprüfung durchgeführte Erörterung der vorliegenden DNA-Gutachten mit dem gerichtsmedizinischen Sachverständigen zur Enthaftung des 29-Jährigen geführt habe. Zudem hätten die weiteren Beweisergebnisse, insbesondere die Vernehmung des Beschuldigten, den Ausschlag dafür gegeben.Es seien zwar DNA-Spuren des Verdächtigen am Rock des Opfers festgestellt worden, aber diese würden aufgrund der „geringen Intensität“ keine aussagekräftigen Schlüsse gegen den Beschuldigten zulassen. Man könne aufgrund dieser Erkenntnisse nicht sagen, dass es zwingend zu einem „bedenklichen Körperkontakt“ gekommen sei. Daher sei laut Willam der ursprünglich dringende Tatverdacht zu relativieren gewesen.Die Ermittlungen gegen den Niederösterreicher seien damit aber nicht beendet, erklärte Willam. Man werde unter anderem beim Bundeskriminalamt erheben, ob es weitere Beweismittel gebe. Dann werde es zu einer abschließenden Beurteilung seitens der Anklagebehörde kommen. Der Staatsanwaltschafts-Sprecher betonte, dass darüber hinaus in alle Richtungen weiter ermittelt werde. Mit etwaigen Auflagen sei die Entlassung aus der Untersuchungshaft für den 29-Jährigen nicht verbunden. Der Niederösterreicher könne theoretisch auch wieder nach Australien zurückkehren, wo der 29-Jährige zuletzt arbeitete.apa