Happacher, Professorin für italienisches Recht, gab zunächst einen Überblick über die Entwicklung der in der Verfassung in diesem Bereich verankerten Rechte/Pflichten sowie der gerichtlichen Auslegung. So wurde 1948 „nur“ der Landschaftsschutz festgeschrieben. Zusammen mit dem Recht auf Gesundheit entwickelte sich daraus sukzessive – auch über die Rechtsprechung – das Recht auf eine gesunde Umwelt.<h3> Regionen können mehr schützen</h3> 2001 wird die Umwelt als Gut verankert und der Staat erhält die ausschließliche Kompetenz. Die von ihm festgesetzten Mindeststandards beim Umweltschutz sind bindend, Regionen können höchstens mehr schützen, nicht weniger. Zuletzt 2022 wurden dann in der Verfassung der Schutz der Umwelt, der Biodiversität und der Ökosysteme (sowie der Tierschutz) ergänzt. <BR /><BR />Und es findet sich seither laut Prof. Happacher eine weitere zentrale Neuerung in der Verfassung, nämlich die Verpflichtung, „im Interesse der zukünftigen Generationen“ zu handeln. Und im Art. 41 wurde zudem das Recht auf private wirtschaftliche Tätigkeit dergestalt eingeschränkt, dass sie u.a. die Gesundheit, die Umwelt und die menschliche Würde nicht schädigen darf. <BR /><BR /><embed id="dtext86-68583372_quote" /><BR /><BR />„Klimaschutz per se ist in der italienischen Verfassung jedoch nicht festgeschrieben“, so die Professorin. Allerdings bestehe ein extrem enger Zusammenhang zwischen Klimaschutz und dem Schutz der Umwelt, der Biodiversität, der Ökosysteme und dem Interesse der zukünftigen Generationen: „Die Bezugnahme auf den Schutz der Ökosysteme impliziert den Schutz des Klimas, der Schutz der Biodiversität ist der Kampf gegen den Klimawandel. Denn was soll ich denn noch schützen, wenn nichts mehr zum Schützen da ist?“, so Prof. Happacher. <h3> Das Pariser Abkommen ist verbindlich</h3>Zur gesamtstaatlichen Gesetzgebung kommen dann noch völkerrechtliche und unionsrechtliche Verpflichtungen hinzu, die einzuhalten seien – und das gelte für alle Ebenen der Gesetzgebung, auch für die regionale. Beispiele für übernationale Verpflichtungen der Staaten gab Chiara Tea Antoniazzi, Postdoktorandin für internationales Recht an der Uni Trient. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1130154_image" /></div> Sie betonte, dass beispielsweise sowohl das Kyoto-Protokoll als auch das Pariser Abkommen – und damit die Verpflichtung zur Reduktion der Treibhaus-Emissionen – für die Unterzeichnerstaaten verbindlich sind. Theoretisch: Denn allen nationalen Klimaplänen sei eines gemein: Sie reichten nicht einmal aus, um die Erderwärmung auf das Minimalziel von 2 Grad zu beschränken. <h3> Knapp 3000 Klimaklagen weltweit</h3>Also alles zusammen potenzielle Einfallstore für Klimaklagen? Es gibt sie – und sie nehmen zu. Neueste Daten sprechen mittlerweile von knapp 3000 solcher Klagen weltweit. Die Bandbreite der Kläger reicht von NGOs über Bürgerkomitees bis hin zu Banken, die der Beklagten von Unternehmen über Einzelstaaten bis hin zu den Industrienationen im Allgemeinen, die behandelten Aspekte von Einzelfällen bis zu globalen Auswirkungen, die befassten Gerichte von lokalen bis internationalen. <BR /><BR />Dennoch: Die Hindernisse für solche Klagen sind gewaltig – und Kläger brauchen oft einen langen Atem, so wie etwa die Schweizer KlimaSeniorinnen, die in 2 nationalen Instanzen gescheitert waren, dann aber vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Recht bekamen: Die Schweiz muss mehr für Klimaschutz tun. <BR /><BR /><embed id="dtext86-68583376_quote" /><BR /><BR />Auf die Schwierigkeiten bei der Rechtsprechung war auch Prof. Happacher eingegangen. Das italienische Recht lässt hier viele Unsicherheiten: Was umfasst Umweltschutz, wie ist er gegenüber anderen Rechten zu bewerten? Gleichwertig oder doch übergeordnet? Aus ihrer Sicht ist daher eines unbedingt notwendig: „ein Klimagesetz zur Konkretisierung der Rechte und Pflichten“. <BR /><BR /><b>Prognose: Klimaschäden werden Unsummen verschlingen</b><BR />In Sachen Klimaschutz ist die Welt auf keinem guten Weg, die Klimakrise ist kein Zukunftsszenario, sie ist bereits real – diese Botschaft stellte Thomas Egger vom Klimaclub Südtirol gestern an den Anfang der „Klimaklagen“-Tagung. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1130157_image" /></div> Die einst im Pariser Abkommen anvisierte maximale Erderwärmung von 1,5 Grad Celsius haben wir bereits gerissen, im Jänner lag sie aktuell bei 1,75 Grad. Die im selben Abkommen als Minimalziel festgeschriebenen 2 Grad werden wir kaum einhalten können, „kein Staat ist auf dem richtigen Kurs, und auch Südtirol nicht“, stellte Egger fest. „Derzeit bewegen wir uns auf eine Erwärmung zwischen 2,8 und 3 Grad bis zum Jahr 2100 zu“, so Egger. Und damit drohten massive Gefahren. Eine davon sind Extremwetterereignisse. <BR /><BR />Experten gehen laut Thomas Egger davon aus, dass bei einer Erderwärmung von 2,4 Grad jährlich 10 Prozent des weltweiten Bruttoinlandsproduktes für Schäden, die durch die Klimakrise verursacht werden, draufgehen werden. <BR /><BR /><b>Kaser: Überschreiten wir die Kipppunkte, ist der Kampf verloren</b><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1130160_image" /></div> <BR />Materielle Schäden in schwindelerregenden Ausmaßen, gesundheitliche Schäden und Todesfälle, Ernteausfälle und unbewohnbare Gebiete: Was mit der Klimakrise auf uns zukommt, lässt schaudern. Klimaforscher Prof. Georg Kaser gab in seinem Impulsreferat zu Beginn der Klimaklagen-Tagung einen Ausblick, auf welche Szenarien die Welt ohne Klimawende zusteuert. <BR /><BR />So werden in einigen Gebieten der Erde Luftfeuchtigkeit und Temperaturen Werte erreichen, die für Mensch und Tier tödlich sind. Die Folge: Leben ist für den Menschen dort nur noch in klimatisierten Räumen möglich, und in weiten Teilen der Erde werden alle Tiere aussterben, die landwirtschaftliche Produktion wird einbrechen. <BR /><BR />Zudem warnte er vor sogenannten Kipppunkten, bei deren Überschreiten das globale Klima komplett außer Kontrolle geraten würde. „Wenn wir so weit kommen, brauchen wir über Klimaklagen nicht mehr reden, dann haben wir den Kampf verloren“, mahnte Kaser.