Vorverhandlungsrichter Walter Pelino hatte das Wort - und sprach sich dafür aus, dass sich die Tatverdächtige Ester Quici vor einem Schwurgericht verantworten muss.Laut Staatsanwältin Daniela Pol hat sich Heuschrecks Verlobte des Mordes schuldig gemacht (STOL hat berichtet). Die Gutachter der Staatsanwaltschaft waren nach der Autopsie zur Überzeugung gelangt, dass sich Heuschreck zumindest 2 der über 10 Messerstiche nicht selbst zugefügt haben könne.Zur Bluttat war es am 21. März 2015 gekommen. Der 50-Jährige war in seiner Wohnung in der Bozner Freiheitssraße 50 am Samstagabend in einer Blutlache tot aufgefunden worden. In der Bozner Freiheitsstraße 50 kam es zur Bluttat. Foto: DlifeEster Quici hatte die Notrufzentrale verständigt - allerdings erst, als es bereits zu spät war. Heuschreck war vor dem Eintreffen des Notarztes verblutet.Quicis Verteidigung pocht weiter darauf, dass keine Tötungsabsicht bestand und dass sich Heuschreck die Verletzungen selbst zugefügt habe. Deren Gutachter befanden, dass keine von Heuschrecks Verletzungen für sich allein tödlich gewesen sei.In FreiheitNun kommt es also zum Hauptverfahren. Quici selbst, die seit Mai 2015 eine Elektro-Fessel trug (STOL hat berichtet), wurde aus dem Hausarrest in die Freiheit entlassen.stol