Das Land übernimmt die auch auf Staatsebene durchgeführte Erhöhung der staatlichen Zivilinvalidenrente sowie der restlichen staatlichen Leitungen für Zivilinvaliden.Die Rente für Invaliden, Blinde, Gehörlose sowie die Zulage für minderjährige Teilinvaliden wird um acht Euro monatlich erhöht und beträgt für das laufende Jahr 430,84 Euro. Zwischen 1,28 und 3 Prozent erhöht wurden auch das Begleitgeld für Zivilinvaliden und für Blinde sowie die Zulagen für Blinde und Sehschwache sowie für Gehörlose. Die Einkommensgrenze für den Bezug der Leistungen ist um 500 Euro auf 16.127,30 Euro erhöht worden. Diese gilt für Vollinvaliden, Voll- und Teilblinde sowie für Gehörlose. Für Teilinvaliden beträgt die Einkommensgrenze im laufenden Jahr 4.738,63 Euro und liegt damit um 138 Euro höher als 2012.