Dienstag, 11. Juni 2019

EU-Flugsicherheitsbehörde legt Drohnenflug-Bestimmungen fest

Nach Störungen des Flugbetriebs an verschiedenen Flughäfen werden Regeln für Drohnen europaweit vereinheitlicht. Die zuständige Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) in Köln publizierte am Dienstag Bestimmungen, die bis Juni 2020 in nationales Recht übergeführt werden müssen. Neben technischen Anforderungen enthält das Schreiben Standards für den sicheren Betrieb.

Bis 2020 müssen Bestimmungen in nationales Recht übergeführt werden. - Foto: APA (dpa/Archiv)









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