Eine Empfehlung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg wird als Veto gegen die Impfpflicht ausgelegt – zu Recht? <BR /><BR /><BR /><BR /> Der in den Postings auf den sozialen Medien erwähnte Blog-Artikel über die fehlende rechtliche Basis für eine Impfpflicht stützt sich auf die Resolution 2361/2021 des Europarats. Dieser ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu unterscheiden. Der EGMR ist eine von mehreren Einrichtungen des Europarats.<BR /><BR />Der EGMR urteilt über Beschwerden von Personen und Staaten, die sich auf „Verletzungen der in der Europäischen Menschenrechtskonvention anerkannten Rechte beziehen“, heißt es unter anderem auf der Webseite des Europarats. Die von ihm gefällten Urteile sind für die betroffenen Staaten bindend.<BR /><BR />Der Europarat hat u.a. zum Ziel, Menschenrechte zu fördern und zu schützen. Die Parlamentarische Versammlung ist eine weitere Einrichtung des Europarats. Diese Parlamentarische Versammlung – und nicht der Gerichtshof – hat auch die Resolution 2361/2021 verfasst.<BR /><BR /><b>Resolution ist Empfehlung</b><BR /><BR /> Solche Resolutionen sind als Empfehlung an die Mitgliedsstaaten zu sehen. Sie sind nicht rechtsverbindlich, wie eine Kurzinformation des Deutschen Bundestags und der Europarat selber auf seiner Webseite informiert. „Empfehlungen enthalten an das Ministerkomitee gerichtete Vorschläge, deren Umsetzung in den Zuständigkeitsbereich der Regierungen fällt“, steht auch in einer Publikationsreihe über die Normsetzung des Europarats. Politischen Einfluss kann eine Resolution schon haben.<BR /><BR />Die von Impfkritikerin zitierte Resolution von 27. Jänner 2021 behandelt ethische und praktische Erwägungen in Bezug auf die Covid-19-Impfung. So geht es etwa um Verteilungsfragen oder Fairness bei der Priorisierung. Unter Punkt 7.3. heißt es, dass sichergestellt sein müsse, dass alle Bürger darüber informiert sind, dass die Impfung nicht verpflichtend ist und dass niemand unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er oder sie dies nicht möchte. Zudem solle niemand diskriminiert werden, weil er oder sie nicht geimpft wurde.<BR /><BR /><b>Kein Verbot der Impfpflicht</b><BR /><BR />Am 27. Jänner 2021 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte außerdem keine Urteile oder Entscheidungen getroffen, wie sich auf dessen Webseite nachlesen lässt.<BR /><BR />Der Faktencheck der Nachrichtenagentur APA kommt damit zu folgender Einschätzung: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat kein Verbot der Impfpflicht beschlossen. Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat in einer Resolution lediglich empfohlen, dass alle Bürger informiert sind, dass die Corona-Impfung nicht verpflichtend ist. Resolutionen der Parlamentarischen Versammlung sind für die Mitgliedsstaaten nicht rechtsverbindlich.<BR /><BR /><BR />