Nach einer chaotischen Abstimmung ging die Verlängerung schließlich knapp durch. Das sogenannte Dringlichkeitsverfahren sorgte jedoch für einiges an Kritik im EU-Parlament. Am Donnerstag hätte nur eine absolute Mehrheit aller EU-Abgeordneten (nicht nur der im Plenarsaal anwesenden) die Verlängerung verhindern können. Trotzdem könnte diese nun verzögert werden, da der Rat der EU-Länder den Änderungsanträgen zusätzlich zustimmen muss.<BR /><BR />Letztere betreffen unter anderem die „Kommunikationen, bei denen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung angewendet wird, wurde oder werden wird“, welche die Abgeordneten vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausnehmen wollen. Der Standpunkt des Parlaments (in der geänderten Fassung) wird nun dem Rat vorgelegt, welcher seine Entscheidung innerhalb von drei Monaten treffen muss. Sollte das Gremium nicht alle Änderungen akzeptieren, wird ein Schlichtungsverfahren eingeleitet, um sich auf das Gesetz zu einigen. Nichtsdestotrotz gilt die Zustimmung des Rates als Formsache, da dieser die Verlängerung bereits prinzipiell gebilligt hatte.<BR /><BR />Die Regelung betrifft vor allem pornografische Bilder und Videos. Laut Europäischer Kommission ist Europa weltweit der größte Standort für Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs im Netz. Jede Sekunde werden zwei entsprechende Bilder oder Videos online geteilt. Ziel ist daher eine langfristige Lösung: Die EU-Kommission hatte im Mai 2022 vorgeschlagen, Internet-Plattformen gesetzlich zum massenhaften Ausspähen privater Chatnachrichten zu verpflichten, um Bilder von Kindesmissbrauch aufzuspüren.<BR /><BR />Die Verhandlungen dazu unter den Mitgliedsländern gestalteten sich aufgrund des Widerstands einiger Nationen - darunter Österreich und Deutschland - schwierig. Grund dafür waren vor allem Datenschutzbedenken. Nachdem Debatten, in denen sich Vertreter von EU-Parlament und Rat der Mitgliedsländer auf einen Kompromiss einigen sollten, gescheitert waren, war im EU-Parlament bereits im März über die Verlängerung der Ausnahmegenehmigung abgestimmt worden. Damals legten die Abgeordneten ihr Veto ein, weshalb die Regelung mit April auslief. Am Dienstag wurde mit knapper Mehrheit für die Abstimmung am heutigen Donnerstag votiert.