Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Donnerstag in Luxemburg, dass alle Bürger der EU dieses in der Provinz Bozen geltende Recht haben. 1998 hatte das höchste EU-Gericht dieses Recht bereits für Strafsachen festgeschrieben.Skiunfall als AuslöserEine deutsche Skifahrerin hatte nach einem Skiunfall in Südtirol auf Deutsch eine tschechische Skifahrerin verklagt, weil diese den Unfall verursacht habe. Dem geltenden Recht zufolge dürften nur italienische Staatsbürger in der Provinz auf Deutsch klagen – die Richter hätten die eingereichte Klage für nichtig erklären müssen.Das Landesgericht Bozen hatte jedoch Zweifel, dass diese Regelung mit dem Diskriminierungsverbot innerhalb der EU vereinbar sei.Der EuGH wies die Argumente des italienischen Staates zurück: Weder gebe es Anzeichen dafür, dass die Gerichtsverfahren erschwert würden, noch rechtfertigten Mehrkosten die Sprachregelung vor Gericht.apa/dpa