Nur Ausnahmen zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit ließen die Richter zu. Den Beschluss veröffentlichte das Gericht am Montagabend in Luxemburg.Damit bestätigte es eine Anordnung der EU-Kommission.Die polnische Regierung hatte den Holzeinschlag im Schutzgebiet 2016 erlaubt und dies mit dem Kampf gegen den Borkenkäfer begründet.Die EU-Kommission sieht darin indes einen Verstoß gegen EU-Schutzrichtlinien und verklagte Polen vor dem EuGH, weil es sich nicht an eine Aufforderung zum Stopp des Abholzens hielt.dpa