Donnerstag, 18. April 2013

EVZ Bozen warnt vor Kaffeefahrten: „Rücktrittsrecht wahrnehmen“

Dass man vom Urlaub mit zahlreichem unsinnigem Zeug wieder nach Hause kommt, scheint beinahe normal. Doch Achtung bei Kaffeefahrten, warnt das EVZ Bozen: „Wenn ein Käufer zu einem Vertragsabschluss gezwungen wird, kann er ein Rücktrittsrecht geltend machen – auch in der Türkei.“









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