Im verkürzten Verfahren wird allein anhand der vorliegenden Ermittlungsakten geurteilt. Für diese Verschlankung und damit Beschleunigung des Prozesses – nur selten werden zusätzlich einzelne Zeugen oder Gutachter angehört – gesteht der Gesetzgeber demjenigen, der sich für ein verkürztes Verfahren entscheidet, im Falle einer Verurteilung eine automatische Reduzierung des Strafmaßes um ein Drittel zu. Dies gilt nun auch für den 44-Jährigen, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, am 10. März in Vahrn seine Ex-Partnerin (40) attackiert zu haben.
Wie berichtet, hatte der Mann die 40-Jährige zu Hause aufgesucht. Noch an der Wohnungstür soll es zu einer Auseinandersetzung gekommen sein. Plötzlich soll der 44-Jährige seine Ex ins Gesicht geschlagen, sie am Hals gepackt, zu Fall gebracht und mit dem Kopf auf den Boden geschlagen haben. Glücklicherweise kam der Sohn der beiden in dem Moment heim.
Es gelang ihm, dazwischen zu gehen, den 44-Jährigen wegzuzerren und einen Notruf abzusetzen. Sofort eilten Polizei und Rettung an den Tatort. Nach der Erstversorgung wurde die Frau ins Brixner Spital gebracht. Sie hatte Verletzungen im Gesicht, am Kopf und Würgemale am Hals erlitten. Der Angreifer wurde hingegen festgenommen. Inzwischen ist der Mann wieder auf freiem Fuß, wurde aber mit einem Annäherungsverbot an seine Ex belegt und muss an seinem Aufenthaltsort außerhalb von Trentino-Südtirol regelmäßig seine Unterschrift bei den Ordnungskräften ableisten.