Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst die Einstellung des Verfahrens beantragt, da die Beteiligten unterschiedliche Versionen des Ereignisses geschildert hatten. Die Ex-Frau (40), die aus Russland stammt, aber seit langem in Vallagarina im Trentino lebt, muss sich nun wegen Nötigung vor Gericht verantworten. <BR /><BR />Der Vorfall hatte sich bereits vor fünf Jahren ereignet. Erst in den vergangenen Tagen fanden jedoch die ersten Zeugenaussagen vor Gericht statt: Ein Carabinieri-Beamter wurde angehört, der auf den Notruf der im Auto eingeschlossenen Frau reagiert hatte. Dann wurden die Aussagen einer zweiten Person angehört, die sich zwar in der Nähe des Tatorts befunden hatte, aber nicht persönlich Zeuge gewesen war. <h3> Was der Ex-Frau vorgeworfen wird</h3>In ihrer Anzeige hatte die neue Partnerin des Mannes geschildert, dass das Paar mit ihrem Sohn (8) in Rovereto unterwegs gewesen war. Die Frau und der Junge hatten auf den Mann im Auto gewartet. Er hatte einen Termin in einem Büro. <BR /><BR />Als die beiden allein waren, soll die Ex-Frau des Mannes aufgetaucht sein und sich sofort aggressiv ihnen gegenüber verhalten haben. Zunächst soll sie ihr Auto so geparkt haben, dass die Frau keine Fluchtmöglichkeit hatte. Dann soll sie mehrmals auf die Scheibe des Autos geschlagen und lautstark verlangt haben, dass man ihr die Schlüssel gebe. <BR /><BR />Gleichzeitig, so berichtet die Tageszeitung „L'Adige“, soll sie sich auch an das Kind gewandt haben, dessen Mutter mit wenig freundlichen Worten beschrieben und ihm gedroht haben, es zu schlagen, sollte die Mutter nicht aus dem Fahrzeug aussteigen. <h3> Im Frühjahr geht der Prozess weiter</h3>Die Ex-Frau soll den Türgriff abgerissen und als Schlagwaffe benutzt haben, um die Beifahrerscheibe einzuschlagen. Dabei soll sie sich leicht an der Hand verletzt haben. So konnte sie aber auch ins Auto einsteigen, wo sie versuchte, den Schlüssel aus dem Zündschloss zu ziehen. <BR /><BR />In der Zwischenzeit war es dem mutmaßlichen Opfer gelungen, Alarm zu schlagen, indem es zuerst den Notruf wählte und dann seinen Partner anrief. <BR /><BR />Die Ex-Frau wurde wegen Nötigung angezeigt. Die Staatsanwaltschaft beantragte zunächst die Archivierung der Anzeige. Dagegen wurde aber Einspruch eingelegt. Der Untersuchungsrichter ordnete die Formulierung der Anklagepunkte an, und das Verfahren landete schließlich vor Richterin Izzo. Diese muss im Frühjahr 2026 entscheiden, ob es sich um Nötigung gehandelt hat oder nicht.