So urteilte jetzt der Rechnungshof. De Paola, der inzwischen in Pension ist, war im Strafprozess am Bozner Landesgericht Betrug bzw. Unterschlagung im Amt angelastet worden. Laut Anklage habe er Dienstwagen samt Fahrer für private Fahrten benutzt, private Ausgaben verrechnet und unrechtmäßiges Überstundenentgelt gefordert.Im Jahr 2013 war De Paola zu drei Jahren Haft verurteilt worden, inzwischen ist das Urteil rechtskräftig.Noch blühen könnte De Paola eine Schadenersatzforderung für den verursachten Imageschaden, den ein Vertreter des Innenministeriums schon im Strafverfahren beklagt hatte.rc