Es war im Jahr 2018, als die Ermittlungen wegen Korruptions-Verdachtsfällen im Südtiroler Sanitätsbetrieb rund um Ausschreibungen eingeleitet wurden.<h3> Finanzielle Nachwehen für 2 Mitarbeiter</h3>Für 2 Mitarbeiter, über die im Jahr 2021 am Bozner Landesgericht Vergleiche von je 2 Jahren bedingter Haft abgesegnet worden waren, hat dieser Fall vor dem Rechnungshof nun finanzielle Nachwehen: Einer muss 39.336 Euro zurückzahlen, der andere hat im Rahmen eines verkürzten Verfahrens 3510 Euro rückerstattet.<BR /><BR />Dem ehemaligen Mitarbeiter des Meraner Krankenhauses, der 39.336 Euro zurückzahlen muss, wird zur Last gelegt, dem Sanitätsbetrieb einen Imageschaden aufgrund der Presseberichte über den Korruptions-Verdachtsfall zugefügt zu haben. <h3> Imageschaden und Dienstausfall</h3>Des Weiteren wurde ihm ein Schaden durch Dienstausfall („disservizio“) vorgeworfen: Der Mitarbeiter sei von seiner eigentlichen Arbeit abgelenkt gewesen, da er sich „mit der Änderung des normalen Wettbewerbsmechanismusses“ beschäftigt habe. <BR /><BR />Wie berichtet, stand im Strafverfahren der Verdacht im Raum, dass an einige Unternehmen Informationen über die Höhe der Gebote von Ausschreibungsteilnehmern weitergegeben worden seien. Dadurch hätten deren Firmen die Angebote ihrer Konkurrenten unterbieten können.<BR />