Dem Exhibitionisten wurde Erregung öffentlichen Ärgernisses vorgeworfen. Im Mai 2010 hatte er sich unweit der Bozner Talferbrücke, in der Nähe des Ententeichs, in der Öffentlichkeit entblößt. Die Haftstrafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt, der Bozner muss die zehn Monate absitzen.stol