Richter Tamburrino hat am Donnerstag den Einwänden der Verteidiger hinsichtlich der möglichen Verfassungswidrigkeit und des Verstoßes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention von Art. 268 der Strafprozessordnung stattgegeben. <BR /><BR />Dieser sieht nämlich vor, dass nur der Verteidiger Zugang zum digitalen Archiv hat. Den Rechtsanwälten zufolge führe dies – insbesondere bei Gesprächen in einer Sprache, die der Verteidiger nicht beherrscht –, zu einer möglichen Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren. <BR /><BR />Im März 2025 war ein 23-Jähriger aus Meran wegen Verdacht auf Propaganda und Anstiftung zur rassistischen, ethnischen und religiösen Diskriminierung verhaftet worden. Seit Dezember steht er unter Hausarrest. <BR /><BR />Im April hatte Canestrini im Rahmen der Vorverhandlung beantragt, dass der 23-Jährige die über 1.000 Dateien mit Abhörungen selbst anhören darf – was durchaus Sinn machen würde. Viele der abgehörten Gespräche werden auf Bengalisch geführt: Der Beschuldigte ist dieser Sprache mächtig – sein Verteidiger jedoch nicht. <BR /><BR />„Wenn der Staat die Stimme einer Person über Monate oder Jahre hinweg abhört und dann behauptet, dass diese Aufzeichnungen den Hauptbeweis gegen sie darstellen, darf der Angeklagte nicht vom direkten Anhören des aufgezeichneten Materials ausgeschlossen werden“, so Canestrini. <BR /><BR />Den Angeklagten auf eine vermittelte und zeitversetzte Übersetzung durch den vom Verteidiger bestellten Dolmetscher zu beschränken, bedeute nicht nur, dem Betroffenen unnötige Kosten aufzubürden, sondern vor allem, das Recht auf Verteidigung zu reduzieren – über den Kopf des Angeklagten hinweg. Und genau das verbiete die Europäische Konvention, da diese dem Angeklagten das Recht garantiere, sich persönlich zu verteidigen, argumentierten Canestrini und Sambataro.<BR /><BR />Nun warte man auf die Veröffentlichung im Amtsblatt, die Anberaumung der Verhandlung nach Stellungnahme der Staatsadvokatur und die Entscheidung des Verfassungsgerichts. Sollte dieses den Standpunkt der Verteidigung teilen, wäre der Entscheid bindend für alle Verfahren in Italien.