Zugangsvoraussetzungen sind der Abschluss des Medizinstudiums, die bestandene Staatsprüfung, die Eintragung in der Ärztekammer, der Zweisprachigkeitsnachweis A, ein gleichwertig anerkannter Nachweis (C1) oder das Bestehen der Prüfung zur Feststellung der Sprachkenntnis der deutschen und italienischen Sprache.Verpflichtet, 4 Jahre in Südtirol zu arbeitenDie Ärzte, deren Ausbildung mit Landesmitteln gefördert wird, sind verpflichtet, im Zeitraum von zehn Jahren nach Abschluss der Facharztausbildung mindestens vier Jahre lang in Südtirol zu arbeiten (öffentlich oder privat). Ziel dieser Regelung ist es, dass das erworbene Wissen und Können der Südtiroler Bevölkerung zugute kommt.Die Gesuche können bis 5. Juni, 12 Uhr eingereicht werden.lpa/stol