Laut Anklagesatz habe der Südtiroler die 4 Gemälde des italienischen Künstlers Piero Dorazio im Jahr 2017 an ein renommiertes Auktionshaus in Deutschland abgegeben. Dieses verkaufte die Bilder wiederum an 3 Kunden zum Preis von 10.500, 18.000 und 10.000 Euro. <BR /><BR />Die Kunden wandten sich in der Folge an die Dorazio-Stiftung, um die Werke in deren Archiv aufnehmen zu lassen. Dabei erlebten sie aber eine böse Überraschung: Die Fachleute der Stiftung kamen zum Schluss, dass es sich nicht um Bilder des Künstlers und somit um mutmaßliche Fälschungen handelte. Daraufhin erstatteten die Kunden Anzeige und strengten auch ein Zivilverfahren an, um Schadenersatz einzufordern. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="986848_image" /></div> <BR /><BR />Dieses Verfahren, das in Bergamo verhandelt wurde, nahm aber eine unerwartete Wende: Nur das Auktionshaus wurde verurteilt, den Käufern den erlittenen Schaden zu ersetzen und für ihre Prozesskosten aufzukommen. Für den Südtiroler gab es keine Konsequenzen. Wie sich nämlich herausstellte, hätten die Maße der Bilder, die die Kunden erstanden hatten, nicht jenen entsprochen, die der Südtiroler an das Auktionshaus verkauft hatte. Dieses Rätsel konnte letztendlich nicht geklärt werden, doch das Urteil hielt stand, es wurde im Berufungsprozess in Brescia bestätigt. <BR /><BR />Ausgestanden ist die Sache für den Südtiroler aber trotzdem nicht, ab 1. Februar muss er sich strafrechtlich am Bozner Landesgericht verantworten. Ihm wird zur Last gelegt, das Auktionshaus und die Käufer der Bilder in die Irre geführt zu haben – mit einem unrechtmäßigen Profit für sich selbst in Höhe von 34.760 Euro – das ist die Summe, um die er die Bilder abgegeben hatte.<h3> Südtiroler will für Freispruch kämpfen</h3> Richter David Cognolato hat dem Antrag von Verteidiger Fabrizio Francia auf ein verkürztes Verfahren stattgegeben, Zeugen werden also keine angehört, entschieden wird aufgrund der Aktenlage. Im Fall einer Verurteilung steht dem Angeklagten im verkürzten Verfahren eine Reduzierung des Strafmaßes um ein Drittel zu. <BR /><BR />Der Südtiroler will aber für einen Freispruch kämpfen. Er beteuert, in gutem Glauben gehandelt zu haben. Er sei überzeugt gewesen, dass es sich bei den Gemälden um Originale von Dorazio handelte. Er habe sie – zusammen mit den jeweiligen Echtheitszertifikaten, die vom Künstler selbst unterzeichnet gewesen seien – von einer Frau erhalten, die erklärt hatte, dem Maler nahegestanden zu sein. <BR /><BR />Er selbst – als Privatperson und bei weitem kein Experte für moderne Kunst – habe sich deshalb, als er die Werke veräußern wollte, an das bekannte deutsche Auktionshaus gewandt. Dieses habe 2 Fachleute nach Südtirol geschickt, und diese hätten keine Zweifel an der Echtheit der Werke angemeldet. <BR /><BR />