Im Zuge einer routinemäßigen Kontrolle wurde ein Pkw festgestellt, der unerlaubt durch das geltende Fahrverbot zwischen Dietenheim und Luns fuhr. Trotz der Anhaltezeichen der Beamten hielt das Fahrzeug nicht an, beschleunigte und entfernte sich von der Kontrollstelle. Die Ortspolizei nahm daraufhin die Verfolgung auf.<BR /><BR />Nach einigen Kilometern stoppte das Fahrzeug schließlich in einer Seitenstraße. Der Fahrer verließ das Auto und flüchtete zu Fuß. Die Polizeibeamten konnten die Person jedoch verfolgen und schließlich anhalten.<BR /><BR />Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass für das Fahrzeug keine gültige Revision vorlag und auch keine Versicherung bestand. Zudem war das Fahrzeug mit mehreren steuerlichen Sicherstellungen belegt und hätte daher nicht in Betrieb genommen werden dürfen. Auch die angebrachten Kennzeichen waren nicht regulär und wurden von der Ortspolizei eingezogen.<h3> Fahrzeuglenker hat keinen Führerschein</h3>Beim Fahrer handelt es sich um einen 51-jährigen ausländischen Staatsbürger, der keinen gültigen Führerschein besaß. Dieser war ihm bereits in der Vergangenheit aufgrund wiederholter Verkehrsverstöße entzogen worden.<BR /><BR /> Da der Mann bereits zum zweiten Mal beim Fahren ohne Führerschein ertappt wurde, wird nun eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Strafrechtlich relevant ist zudem die Flucht vor der Polizei während der Kontrolle.<BR /><BR />Neben der Beschlagnahmung des Fahrzeugs muss der Fahrer mit Verwaltungsstrafen von mehr als 2.000 Euro rechnen. Auch auf den Fahrzeugeigentümer kommen Konsequenzen zu, da er das Auto einer Person überlassen hatte, die offensichtlich nicht berechtigt war, ein Fahrzeug zu lenken.