Michael Andergassen von der Handelskammer Bozen (WIFO - Bereich Verkehr, Mobilität und Erreichbarkeit) erklärt alle wichtigen Regeln – und wo es plötzlich Probleme geben könnte. <BR /><BR /><BR /><BR /><b>1. Fahrt nach Österreich</b><BR /><BR />Wer die Booster-Impfung (3. Dosis) vorweisen kann, hat nach Österreich freie Fahrt. Auch für Kinder unter 12 Jahren gibt es keine Einschränkung, wenn die mitreisenden Erwachsenen das Einreisekriterium Booster-Impfung erfüllen. <BR />Wer nur 2 Mal geimpft oder genesen ist, muss einen PCR-Test vorweisen, der nicht älter ist als 72 Stunden. Ohne diesen Test müssen Einreisende in Quarantäne, die in diesem Fall auch für Kinder unter 12 Jahren vorgesehen ist. <BR /><BR /><b>Problemfall Nr. 1</b>: Für die Einreise nach Österreich ist der Impf-Green Pass (mit oder ohne Booster) 9 Monate gültig. Vor Ort gilt aber vielerorts die 2G-Regel mit einer Gültigkeit des Impf-Green-Passes von 6 Monaten. Wer das nicht beachtet, könnte zum Beispiel von einem Restaurant oder Hotel abgewiesen werden. <BR /><BR /><b>Problemfall Nr. 2</b>: Rund 20.000 Südtirolerinnen und Südtiroler sind mit dem Vakzin von Johnson&Johnson geimpft, bei dem nur eine einzige Dosis verabreicht wurde. In Italien gilt derjenige als geboostert, der eine zweite Dosis mit einem anderen Impfstoff (Pfizer, Moderna) erhalten hat; eine dritte Impfdosis ist für solche Personen derzeit gar nicht vorgesehen.<BR />Mit dieser Kombination kann man derzeit zwar nach Österreich einreisen, aber das Nachbarland erkennt die Erstimpfung mit Johnson&Johnson und eine zweite Spritze seit 3. Jänner nicht mehr als vollständigen Impfzyklus an. Somit wird die 2G-Regel nicht erfüllt, ein Besuch zum Beispiel in Restaurants oder die Übernachtung ist nicht möglich. Auch Südtiroler Studenten sind von der Regel betroffen, „ein ungelöstes Problem“, wie Andergassen erklärt. <BR /><BR /> <a href="https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ-Einreise-nach-Oesterreich.html" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Hier finden Sie alle aktuellen Einreisebestimmungen für Österreich</a>. <BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><b>2. Fahrt nach Deutschland</b><BR /><BR />Deutschland stuft Italien nach wie vor als Hochrisikogebiet ein. Geimpfte und Genesene (2G) müssen das digitale Einreiseformular ( <a href="https://www.einreiseanmeldung.de/#/" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">hier der Link</a>) ausfüllen und dürfen dann einreisen. Das gilt auch zum Beispiel für deutsche Urlauber, die von Südtirol wieder in die Heimat zurückfahren. <BR /><BR />Wer nicht geimpft und nicht genesen ist, muss einen negativen PCR- oder Antigentest – beide nicht älter als 48 Stunden – vorlegen, in Deutschland ist dann eine Quarantäne vorgeschrieben, aus der man sich nach 5 Tagen freitesten kann. <BR /><BR />Für Kinder unter 6 Jahren besteht keine Nachweispflicht. <BR /><BR /><b>Problemfall Nr. 1</b>: Deutschland hat den Green Pass für Genesene von bisher 6 Monaten auf 3 Monate verkürzt. Das müssen zum Beispiel deutsche Urlauber berücksichtigen, wenn sie mit einem Green Pass nach der Genesung in Italien auf Urlaub machen, aber in dieser Zeit die 3 Monate überschritten werden; dann gibt es Probleme bei der Rückreise in die Heimat. <BR /><BR /><b>Problemfall Nr. 2</b>: Kinder, die aus dem Hochrisikogebiet Italien nach Deutschland einreisen, müssen mindestens 5 Tage in Quarantäne und können sich erst dann freitesten. Das ist zum Beispiel für eine deutsche Familie nach einem Skiurlaub in Südtirol ein echtes Problem. <BR /><BR /><BR /> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Hier finden Sie die aktuellen Einreisebestimmungen für Deutschland. </a><BR /><BR /><BR /><b>3. Fahrt in die Schweiz</b><BR /><BR />Die Eidgenossen haben die mit Abstand unkomplizierteste Regelung. Für die Einreise gilt die 3G-Regel: geimpft, genesen oder getestet (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden, Antigentest nicht älter als 24 Stunden). Mit dem Green Pass ist die Einreise mit Auto oder Eisenbahn problemlos möglich.<BR />Wer mit dem Flugzeug oder dem Fernbus in die Schweiz fährt, muss vorher ein Online-Reiseformular ( <a href="https://swissplf.admin.ch/formular" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">hier geht es zum Formular</a>) ausfüllen. <BR /><BR /> <a href="https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-fuer-reisende/quarantaene-einreisende.html" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Hier finden Sie die aktuellen Einreisebestimmungen für die Schweiz. </a><BR /><BR /><BR /><BR /><b>4. Rückreise (Einreise) nach Italien</b><BR /><BR />Seit 1. Februar hat Italien die Vorgaben der EU umgesetzt, für die Einreise gilt die 3G-Regel: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen negativen Test vorweisen (Antigentest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden – die Vorgabe der EU wären 72 Stunden).<BR /><BR />Auf jeden Fall ist das Einreiseformular ( <a href="https://app.euplf.eu/#/" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">hier geht es zum Formular</a>) auszufüllen. Als Nachweis muss es entweder ausgedruckt oder in digitaler Form, zum Beispiel auf dem Smartphone, mitgeführt werden. <BR /><BR />Dieses Formular müsste zum Beispiel auch für eine Tagesfahrt nach Innsbruck oder einen Tank-Trip über den Reschen oder nach Sillian ausgefüllt werden. <BR /><BR />Kinder unter 6 Jahren sind von der Nachweis- bzw. Nachweispflicht befreit, das Einreiseformular muss aber auch ausgefüllt werden.<BR /><BR /><b>Problemfall</b>: Bei einer Reise nach Italien ist die Gültigkeit des Impfnachweises zu beachten. Mehrere Länder wie z.B. Deutschland haben – gemäß Empfehlung der EU – eine Gültigkeit von 9 Monaten, Italien hat den Green Pass für den Gebrauch vor Ort aber auf 6 Monate verkürzt. So kann es beispielsweise passieren, dass Gäste vor Ort keinen gültigen Green Pass mehr haben und damit nicht mehr im Hotel übernachten oder im Restaurant essen dürfen. <BR /><BR /> <a href="https://www.esteri.it/it/ministero/normativaonline/focus-cittadini-italiani-in-rientro-dall-estero-e-cittadini-stranieri-in-italia/" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Hier finden Sie die aktuellen Einreisebestimmungen für Italien. </a><BR /><BR /><BR />