Die Überarbeitung der Online-Beantragung der Fahrkostenbeiträge ist teilweise abgeschlossen und wird fortgeführt, heißt es aus dem Verwaltungsamt Mobilität. „Damit die bezugsberechtigten Arbeitnehmer allerdings nicht länger auf das Pendlergeld 2021 warten müssen, wird der Online-Dienst nun geöffnet“, kündigt Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider an.<BR /><BR />Ab Mittwoch, 1. Juni, bis Freitag, 29. Juli 2022, können im Land ansässige Arbeitnehmende beim Verwaltungsamt der Abteilung Mobilität die Online-Ansuchen um den Fahrtkostenbeitrag (Pendlergeld) für das Jahr 2021 einreichen. Dies ist entweder mit dem digitalen Zugangsschlüssel SPID oder mit der aktivierten Bürgerkarte samt Lesegerät und auch mit dem Elektronischen Personalausweis (CIE) möglich. <BR /><BR />„Das Beitragssystem startet 2022 etwas später als gewohnt, da technische Anpassungen am digitalen Back-Office-System vorgenommen wurden, um insbesondere die Auswertung der eingelangten Daten zu entbürokratisieren und das Verfahren zügiger und ressourcenschonender abzuwickeln“, erklärt Stephanie Kerschbaumer, Direktorin des Verwaltungsamts Mobilität beim Land.<BR /><BR /><b>Für Chancengleichheit bei der Arbeitsplatzwahl</b><BR /><BR />Laut Mobilitätslandesrat Alfreider ist der kleine Spesenbeitrag für all jene gedacht, die zur Arbeit pendeln und aufgrund ihrer Arbeitszeiten oder aufgrund der Strecke nicht oder nur schwer die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können und somit auf ihr Auto angewiesen sind. Vor allem für Berufstätige aus dem ländlichen Raum und aus abgelegenen Gebieten sowie für jene, die im Schichtdienst arbeiten, sei der Fahrtkostenbeitrag eine finanzielle Unterstützung und ein Beitrag zu mehr Chancengleichheit bei der Wahl des Arbeitsplatzes, so Alfreider.<BR /><BR />Im Vorjahr wurden rund 4300 Ansuchen um den Fahrtkostenbeitrag eingereicht, das Land hatte dafür rund 2,6 Millionen Euro bereitgestellt. Die durchschnittliche Beitragshöhe pro Person lag bei 610 Euro.<BR /><BR /><b>Pendlergeld für längere Fahrten und längere Wartezeiten</b><BR /><BR />Anspruch auf den Fahrtkostenbeitrag haben Arbeitnehmer, die an mindestens 120 Tagen im Jahr mehr als 18 Kilometer pro Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsplatz zurücklegen, und zwar auf einer Strecke, auf der kein öffentlicher Liniendienst mindestens im Halbstundentakt verkehrt. <BR /><BR />Dazu kommen weitere Kriterien, darunter die Entfernung zur nächsten Haltestelle von mehr als 10 Kilometern, die Nicht-Übereinstimmung von Arbeitszeiten mit den Bus- und Zugfahrplänen sowie unvermeidbare längere Wartezeiten.<BR /><BR />Der Beitrag wird nicht gewährt, wenn das Bruttogesamteinkommen 50.000 Euro überschreitet oder wenn ein kostenloses Dienstfahrzeug genutzt wird. Auch Beiträge von weniger als 200 Euro werden nicht ausbezahlt.