Die Autopsie wurde im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens durchgeführt. Richter Emilio Schönsberg hatte die Rechtsmediziner Sandro La Micela und Pathologe Mattia Barbareschi zu Gutachtern ernannt. Dabei waren auch die Parteiengutachter der 10 ins Ermittlungsregister eingetragenen Ärzte. Die Gutachter sollen neben der eigentlichen Todesursache klären, welche Behandlung von welchem Arzt durchgeführt wurde und ob für Adan alles Nötige getan wurde.D/rc Den vollständigen Artikel und alle Hintergründe gibt es in der aktuellen Ausgabe des Tagblatts "Dolomiten".