Pifferi war in erster Instanz zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil sie im Juli 2022 ihre knapp 18 Monate alte Tochter Diana verhungern ließ.<BR /><BR />Pontenani ist eine der Angeklagten in einem getrennten Verfahren, das sich auch gegen vier Psychologinnen sowie den Psychiater Marco Garbarini richtet. Letzterer war als Gutachter der Verteidigung im ursprünglichen Schwurgerichtsprozess im Einsatz.<BR /><BR />Im Mittelpunkt des Verfahrens, das am heutigen Donnerstag begonnen hat, stehen die Vorwürfe der Urkundenfälschung und der Strafvereitelung. Laut Anklage soll es gezielte Manipulationsversuche gegeben haben - unter anderem durch einen mutmaßlich gefälschten psychologischen Test -, um Pifferi eine psychiatrische Begutachtung zu ermöglichen und deren Ergebnis gezielt in Richtung einer „teilweisen Schuldunfähigkeit“ zu lenken, die jedoch später nicht anerkannt wurde.<h3> Vorwurf: Gutachten manipuliert</h3>Pontenani wird vorgeworfen, gemeinsam ein Gutachten manipuliert zu haben, um Pifferi einen Intelligenzquotienten von 40 - entsprechend dem eines sechsjährigen Kindes - zu bescheinigen. Ziel soll es gewesen sein, eine Strafmilderung zu erreichen. Die Anklage lautet auf Fälschung und Begünstigung.<BR /><BR />Auch drei der Psychologinnen sowie der Psychiater Garbarini haben sich für das abgekürzte Verfahren entschieden, während eine vierte Psychologin im ordentlichen Vorverfahren verbleibt. Die fünf Angeklagten im Schnellverfahren - mit Ausnahme von Pontenani, die nicht anwesend sein konnte - gaben am Donnerstag vor Gericht spontane Erklärungen abgeben, um sich gegen die Vorwürfe des Staatsanwalts Francesco De Tommasi zu verteidigen. <BR /><BR />Die Verteidiger Pontenanis, die Anwälte Corrado Limentani und Gianluigi Comunello, ließen ein neues psychiatrisches Gutachten in die Akten aufnehmen. Dieses wurde im Berufungsverfahren gegen Pifferi erstellt und bestätigt ihre volle Schuldfähigkeit, auch wenn es Hinweise auf eine kognitive Fragilität und emotionale Unreife als Folge einer neurologischen Entwicklungsstörung im Erwachsenenalter feststellte. <h3> „Voll zurechnungsfähig“</h3>Laut dem Gutachten war Pifferi voll zurechnungsfähig, als sie ihre Tochter verhungern ließ, um Zeit mit ihrem Freund in Bergamo zu verbringen. Es liegen laut den Experten keine kognitiven oder psychischen Störungen vor, die ihre Fähigkeit, zwischen richtig und falsch zu unterscheiden, beeinträchtigt hätten. Das Gutachten, erstellt von einem interdisziplinären Expertenteam - bestehend aus dem Psychiater Giacomo Francesco Filippini, der Neuropsychologin Nadia Bolognini von der Universität Bicocca und dem Spezialisten für Kinder- und Jugendpsychiatrie Stefano Benzoni - stützt damit das Urteil der ersten Instanz, mit dem Pifferi zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. <BR /><BR />Die Untersuchung, die rund sechs Monate in der Haftanstalt von Vigevano andauerte, in der Pifferi inhaftiert ist, wurde mit zahlreichen Gesprächen und Tests durchgeführt. Dabei wurden auch Pifferis schulische und medizinische Unterlagen aus ihrer Kindheit analysiert. Die Ergebnisse des Gutachtens sollen am 24. September in einer öffentlichen Anhörung vorgestellt und diskutiert werden.