Wie berichtet, glaubt die Staatsanwaltschaft, dass Restasche aus Fernheizwerken, die durch Holzvergasung entstanden sei, als Holzkohle deklariert und exportiert worden sei. Diese Asche sei dann als Bestandteil von Produkten wie Grillbriketts, „Terra-Preta“-Dünger und zur Herstellung von Beton und Asphalt benutzt worden, anstatt sie als Abfall zu behandeln und entsorgen zu lassen. Im Raum stehen Verdachtsmomente auf illegalen grenzüberschreitenden Abfallhandel bzw. Mittäterschaft durch Unterlassung sowie Handelsbetrug. Für alle Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung.<BR /><BR />Bei der vierstündigen Verhandlung vor dem Trienter Freiheitsgericht beantragten die Verteidiger der Beschuldigten deren Enthaftung – Rechtsanwalt Markus Mayr für Andreas Tappeiner und Hugo Trenkwalder, Igor Janes für Rupert Rosanelli, Martin Fill für Andreas Marri und Alberto Cunaccia für Giulio Angelucci. Alle Verteidiger pochten darauf, dass die Voraussetzungen für eine vorbeugende Verwahrungshaft nicht bestehen würden. Die Staatsanwaltschaft hatte diese mit Beweisverdunklungs- und Tatwiederholungsgefahr begründet und sprach sich gegen die Enthaftung aus. <BR /><BR />Doch eine potenzielle Tatwiederholung sei unmöglich, argumentierte beispielsweise Rechtsanwalt Janes, da das Fernheizwerk Leeg in Laas inzwischen kommissarisch verwaltet werde. Auch sei die Ermittlung so gut wie abgeschlossen – demnach bestehe auch keine Verdunklungsgefahr. Davon abgesehen gebe es nichts zu verdunklen, da der vermutete Straftatbestand gar nicht vorliege, betonten die Verteidiger. Rechtsanwalt Marco Mayr legte die Ergebnisse der Analyse von Proben vor, die die Zollbehörden von Mailand und Palermo im Auftrag der Carabinieri-Umwelteinheit NOE durchgeführt hatten. <BR /><BR />Die Proben waren von den Beamten noch im März 2024 beim Fernheizwerk Leeg genommen worden. Aus allen Analysen soll klar hervorgehen, dass das grobkörnige Pulver aus der Schwebevergasung, wie sie im Fernheizwerk Leeg durchgeführt wird, einen Kohlenstoffgehalt von 95,8 Prozent hat und nur knappe drei Prozent Asche. Mehr noch: Weder seien darin Dioxine noch polychlorierte Biphenyle (giftige und krebsauslösende organische Chlorverbindungen) gefunden worden. Die Spuren von PAK 16 (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) seien nur in der Landwirtschaft, nicht aber für Lebensmittel (und somit auch nicht für Grillkohle, die damit in Kontakt kommen kann) relevant. <BR /><BR />Am 9. Juni steht indes der nächste Termin vor dem Freiheitsgericht an: Es muss über die Suspendierung von allen öffentlichen Ämtern für ein Jahr entscheiden, die U-Richter Enrico Borrelli dem Direktor der Landesumweltagentur Flavio Ruffini auferlegt hatte (wir berichteten). Seine Verteidiger Paolo und Federico Fava haben einen 25-seitigen Schriftsatz hinterlegt, in dem sie die Aufhebung der Maßnahme beantragen. <BR /><BR />Indes hat die Sektion Trentino Südtirol der gesamtstaatlichen <Fett>Richtervereinigung (ANM) </Fett> hat Kritik von „lokalen und nationalen Politikern, von Kolumnisten und Verlegern, von pensionierten Richtern und verschiedenen Kommentatoren an der „Alpenkohle“-Ermittlung scharf zurückgewiesen. Den Kritikern missfalle die angebliche Inszenierung der Ermittlung mit großem Polizeiaufgebot und Hubschraubern und dass die Ermittlung von der Staatsanwaltschaft Trient statt von Bozen koordiniert werde. Auch sei der Verdacht geäußert worden, dass nach der Aktion „Romeo“ „um jeden Preis“ die Vorstellung durchgesetzt werden solle, dass in Südtirol die Mafia wüte. Die ANM möchte den Bürgern mit ihrer Aussendung versichern, dass es keine Absicht gebe, die Ermittlungen zu spektakularisieren. „Wir bekräftigen unser volles Vertrauen in die Richter und Staatsanwälte, die sich mit dem Fall befassen.“ Die ANM fordert daher alle auf, „ihre legitimen Meinungen unter Achtung der Arbeit derjenigen zu äußern, die Entscheidungen über die Freiheit der betroffenen Personen treffen müssen“, heißt es in der Stellungnahme. <BR /><BR /> Darauf wiederum hat <Fett>Senator Luigi Spagnolli, </Fett> Vizepräsident der Autonomiegruppe, reagiert. Die ANM scheine einen wesentlichen Punkt zu übersehen. Gerade weil man an die Justiz, an ihre Unabhängigkeit und an die von ihr ausgeübte Kontrollfunktion glaube, halte man es für legitim – ja sogar für geboten –, die Art und Weise, wie die Sicherungsmaßnahmen durchgeführt wurden, sowie einige Elemente der Anklage zu hinterfragen. Die Besorgnis entspringe nicht feindseligen Gefühlen gegenüber der Justiz, versichert Spagnolli. <BR /><BR />Im Gegenteil, sie gehe zum großen Teil von Bürgern aus, die ihren Wert anerkennen und die gerade deshalb beim jüngsten Referendum mit Nein gestimmt hätten. „Es ist eine Besorgnis, die mit den Auswirkungen zusammenhängt, die bestimmte Vorgehensweisen auf die betroffenen Personen und ihre Familien haben, indem sie Angst, Verunsicherung und menschliche Verletzungen hinterlassen, die die öffentliche Debatte nicht ignorieren darf.“ Niemand beabsichtige daher, die Arbeit der Richter zu delegitimieren oder zu beeinflussen. Gefordert werde nur, dass neben der Feststellung der Verantwortlichkeiten die Würde der betroffenen Personen gewahrt werde – um zusätzliches Leid zu vermeiden, das für die Erfordernisse des Verfahrens nicht unbedingt notwendig sei, so Spagnolli.