Die Höchstrichter erklärten die Beschwerde für unzulässig – „da ich nun in Pension sei und somit kein Interesse mehr an einer Entscheidung hätte“, resümiert Tarfusser und nennt es lapidar eine „Nicht-Entscheidung“. <BR /><BR /> <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/brutaler-4-fach-mord-von-erba-wird-neu-aufgerollt" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Wie berichtet, </a>hatte der ehemalige Leitende Bozner Staatsanwalt und Ex-Richter am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag im Jahr 2023 als stellvertretender Generalstaatsanwalt in Mailand einen Revisionsantrag zum 4-fach-Mord von Erba gestellt. <BR /><BR />Seine Vorgesetzte fühlte sich übergangen und strengte ein Disziplinarverfahren vor dem CSM an. Dieser hatte Tarfusser für sein Vorgehen gerügt. „Ich bereue nichts und würde wieder so handeln. Ich bin überzeugt von dem, was ich getan habe: Ich habe das Gesetz angewendet. Wenn das in diesem Land nicht in Ordnung ist, bin ich froh, aus diesem System draußen zu sein“, so Tarfusser.