Ein psychologisches Gutachten wurde zunächst jedoch nicht eingereicht.<BR />Die Verteidigung begründete dies damit, dass sie eine entsprechende Expertise der Carabinieri-Sondereinheit Racis derzeit nicht als „verwertbar“ ansehe. Man werde das eigene Gutachten nur vorlegen, falls auch die Analyse des Racis als Beweismittel zugelassen werde. Für den Mord war bereits ihr damaliger Freund Alberto Stasi rechtskräftig verurteilt worden. Die Ermittlungen gegen den heute 38-jährigen Sempio wurden nun erneut aufgenommen.<BR /><BR />Sempios Eltern bekräftigten unterdessen öffentlich die Unschuld ihres Sohnes. „Mein Sohn ist unschuldig, er hat diesen Mord nicht begangen“, sagte der Vater Giuseppe Sempio in der Fernsehsendung „Quarto Grado“. Er betonte erneut, sein Sohn sei am Tattag bei ihm gewesen und nicht in Garlasco.<BR /><BR />Auch Sempios Mutter Daniela Ferrari wies die gegen ihren Sohn erhobenen Vorwürfe entschieden zurück. Die in den Ermittlungen erwähnten Selbstgespräche ihres Sohnes seien kein Geständnis. „Das ist eine riesige Farce“, sagte sie. Andrea Sempio sei am Vormittag des Tattages mit denselben sauberen Kleidern nach Hause gekommen und „nicht jemand gewesen, der gerade einen Mord begangen hat“.<BR /><BR />Zusätzliche Brisanz erhielt der Fall durch neue Abhörprotokolle aus den Ermittlungsakten. Darin soll Sempio die zuständigen Staatsanwälte als „hochkorrupt“ bezeichnet haben. Gegenüber einer Bekannten habe er gesagt, das Verfahren sei „manipuliert“ und hinter den Kulissen liefen „seltsame Dinge“ ab. Er rechne „mit dem Schlimmsten“.<BR /><BR />Die Ermittler prüfen inzwischen auch das Persönlichkeitsprofil des Beschuldigten. Die Staatsanwaltschaft von Pavia forderte dazu unter anderem Daten von Amazon an, darunter Kaufhistorien, Lieferadressen sowie Informationen über konsumierte Bücher, Filme und Musik. Ziel sei es, Gewohnheiten und Interessen Sempios genauer zu rekonstruieren.<BR /><BR />Amazon habe jedoch laut Aktenlage nur teilweise Auskunft erteilt. Das Unternehmen habe auf Datenschutzbedenken verwiesen und nur allgemeine Angaben etwa zu Literaturgattungen, nicht aber konkrete Buchtitel übermittelt. Für weitergehende Daten sei eine gesonderte richterliche Anordnung erforderlich.