Dabei geht es zum einen um einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Stasi, der wegen des Mordes an seiner damaligen Freundin zu 16 Jahren Haft rechtskräftig verurteilt wurde. Zum anderen beschäftigen sich die Anwälte mit den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Pavia gegen Andrea Sempio, der im selben Fall als Tatverdächtiger geführt wird.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1357413_image" /></div> <BR /><BR />Im Mittelpunkt der Arbeit der Verteidigung stehen mehrere Gutachten. <BR />Sie befassen sich unter anderem mit genetischen Spuren, der erneuten Auswertung von Abhörprotokollen aus dem Jahr 2017 sowie mit Schuhabdrücken am Tatort.<BR /><BR />Die Genetiker Pasquale Linarello und Ugo Ricci haben laut der Verteidigung ein neues DNA-Gutachten abgeschlossen und Stasis Anwälten übergeben. Es soll im Zusammenhang mit dem geplanten Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens beim Berufungsgericht in Brescia verwendet werden. Eine weitere Untersuchung befasst sich mit den Abhörprotokollen von Sempio aus dem Jahr 2017. Ein drittes Gutachten untersucht, ob die am Tatort gefundenen Schuhspuren Stasi, oder Sempio zugeordnet werden können. Auch die Verteidigung von Sempio arbeitet an weiteren Untersuchungen. Der 38-Jährige ist im Rahmen der neuen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Pavia zum Mord an Poggi als Tatverdächtiger geführt.<BR /><BR />Sempio lehnte unterdessen ein Gespräch mit dem Psychiater Roberto Catanesi ab, der von der Staatsanwaltschaft mit einer persönlichkeitsbezogenen Einschätzung beauftragt wurde. Dabei soll es unter anderem um seine mögliche soziale Gefährlichkeit gehen. <BR /><BR />Die Anwälte Liborio Cataliotti und Angela Taccia teilten dem Experten mit, dass Sempio nicht an dem Gespräch teilnehmen werde und hatten bereits im Juli erklärt, Sempio werde sich keiner entsprechenden Untersuchung unterziehen. Ein psychiatrisches Gutachten sei aus ihrer Sicht „nutzlos“, solange keine Erkrankung festgestellt worden sei. Die Ablehnung des Gesprächs bedeute allerdings nicht, dass Sempio sich grundsätzlich einer solchen Untersuchung entziehen wolle. Eine Begutachtung müsse vielmehr im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens und unter Beteiligung beider Seiten erfolgen, argumentieren seine Anwälte.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1357416_image" /></div> <BR /><BR />Die persönlichkeitsbezogene Untersuchung ist Teil weiterer Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Pavia, die bis zum 28. September abgeschlossen werden sollen. Nach Abschluss der technischen Untersuchungen könnte die Staatsanwaltschaft die Ergebnisse zu den Akten nehmen und das Verfahren mit einem weiteren Hinweis auf den Abschluss der Ermittlungen vorantreiben. Die neuen Erkenntnisse sollen nach Angaben aus Ermittlerkreisen dazu beitragen, das bisherige Beweismittelbild zu verdichten.