Dadurch, dass Koster die über sie verhängte Strafe nicht anerkennen wollte, ging sie durch den Einspruch am Internationalen Sportgerichtshof CAS in Lausanne ein Risiko ein. Denn auch die Staatsanwaltschaft bringt sich wiederum ein.Strenger Strafe?Die Staatsanwälte Tammaro Maiello und Mario Vigna hatten nämlich im vorhergehenden Prozess eine Sperre von zwei Jahren und drei Monaten für Kostner gefordert. Dem war das italienischen Anti-Doping-Gericht aber nicht gefolgt. Das Gericht hatte Kostner in Zusammenhang mit der Doping-Affäre rund um Schwazer wegen Beihilfe 16 Monate lang gesperrt.Nun soll nach einem Bericht der Gazzetta dell Sport auch die Staatsanwaltschaft auf den Rekurs-Zug aufspringen, um eine strengere Strafe zu fordern.Mildernde Umstände? Die Strategie der Verteidigung am CAS in Lausanne bleibt klar. Sie will die Urteilsbergründung des Anti-Doping-Gericht zerpflücken. Statt des Tatbestandes der "Komplizenschaft, zweiten Grades" (Art. 2.9) soll eine mildere Strafe nach neuem Anti-Doping-Kodex angewandt werden - aufgrund von "nicht signifikanter Nachlässigkeit" (Art. 4.5.2.1).Das Ringen rund um die im Fall Schwazer gesperrte Athletin geht also in die nächste Runde.stol/ker