Grund für die Vertagung ist ein Richterwechsel. Es ist nicht auszuschließen, dass die Verteidigung des Unfalllenkers Stefan Lechner ein verkürztes Verfahren beantragen könnte. <BR /><BR /> Im Sinne der Anklage drohen ihm bis zu 18 Jahre Haft. Im verkürzten Verfahren wird das Strafmaß automatisch um ein Drittel reduziert.