Die vom OLG bzw. dem Haftrichter subsumierte Tatbegehungsgefahr sei „nicht willkürlich“, vielmehr begründet erfolgt und daher nicht zu beanstanden, erklärte ein Sprecher des Höchstgerichtes. Ende Mai war die U-Haft über den Vater, der verdächtigt wird, seinen Sohn getötet und einen Überfall nur vorgetäuscht zu haben, verlängert worden. Die nächste Haftprüfung findet Ende Juli statt.
Indes sind laut „Tiroler Tageszeitung“ auf Antrag der Verteidigung Scherben, die am Tatort gefunden wurden, auf genetische Spuren untersucht worden. Auf einer Scherbe befand sich die DNA eines unbekannten Mannes, „von meinem Mandanten wurde keine gefunden“, so Hubert Stanglechner, der Verteidiger des Vaters. Viele Scherben seien aber unwiederbringlich verloren, weil sie die Polizei nicht sichergestellt habe, monierte der Rechtsanwalt.