Im Dezember 2024 platzte die Bombe, als die Ermittlung der Trienter Staatsanwaltschaft rund um den gefallenen Großinvestor René Benko bekannt wurde. 77 Personen gerieten im Rahmen der Aktion „Romeo“ ins Visier der Fahnder, über 50 Hausdurchsuchungen in Südtirol und im Trentino wurden durchgeführt. <BR /><BR />Die schwersten Verdachtsmomente – sie umfassten u.a. die Bildung einer kriminellen Vereinigung, Bestechung, Manipulation von Ausschreibungen und Steuervergehen – richteten sich neben Benko, der inzwischen in Österreich in U-Haft sitzt, gegen acht Personen. <BR /><BR />Sie wurden anfangs unter Hausarrest gestellt: der Bozner Wirtschaftsberater Heinz Peter Hager, die Bozner Architekten Fabio Rossa und Andrea Saccani, die Bozner Gemeindebeamtin Daniela Eisenstecken, der Bozner Publizist Lorenzo Barzon, der Trentiner Unternehmer Paolo Signoretti, die Bürgermeisterin von Riva am Gardasee, Cristina Santi, sowie der frühere Senator Vittorio Fravezzi (Unione per il Trentino). <h3> <h3> Einige Vorwürfe bereits als haltlos erwiesen</h3></h3>Nach und nach wurden die Hausarreste aufgehoben, ebenso die ursprünglichen Verbote für einige der Verdächtigen, mit der öffentlichen Verwaltung zusammenzuarbeiten, später wurden Beschlagnahmen von Datenträgern für nichtig erklärt. Wasser auf die Mühlen der Verteidiger war der Entscheid des Trienter Freiheitsgerichtes, wonach zwar bei einigen wenigen Einzeldelikten mafiaartige Methoden angewandt worden sein könnten – den erschwerenden Umstand der mafiösen Vereinigung sahen die Richter aber nicht. Inzwischen haben sich die Vorwürfe gegen gar einige der 77 Personen im Ermittlungsregister als haltlos erwiesen, ihre Positionen wurden bereits archiviert. <BR /><BR />Wie viel vom Fall „Romeo“ effektiv übrig geblieben ist, dürfte sich nächste Woche zeigen: Die Staatsanwaltschaft steht kurz vor dem offiziellen Abschluss der Ermittlung. Sollten die Fahnder nach dem Entscheid des Freiheitsgerichtes den Vorwurf der mafiösen Vereinigung fallen gelassen haben, würde der „Kitt“ fehlen, um in Trient einen Maxi-Prozess abzuhalten. <BR /><BR />Personen aus Südtirol, die kleinerer Straftaten verdächtigt werden, hätten die Möglichkeit, zu beantragen, dass ihr Fall vor dem Bozner Landesgericht verhandelt wird. Und hier könnten sie sowohl einen Vergleich anstreben als auch sich für verkürzte Verfahren entscheiden – beide garantieren im Fall einer Verurteilung einen Strafnachlass von einem Drittel. Es bleibt somit spannend.