Am heutigen Donnerstag hatte Karl Peter Schnittler Gelegenheit, sich gegenüber Haftrichter Emilio Schönsberg zu den Vorwürfen zu äußern, die die Staatsanwaltschaft gegen ihn erhebt: Besitz illegaler Waffen und Gewehrläufe sowie illegaler Besitz mehrerer gängiger Schusswaffen <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/waffenfund-in-meran-verdachtsmomente-auf-terroristische-zwecke" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">(Hier lesen Sie mehr dazu).</a><BR /><BR /> Im Festnahmeprotokoll der Carabinieri scheinen aber auch die Artikel 270bis und 270sexies des Strafgesetzbuches auf. <BR /><BR />Im Sinne von Art. 270bis wird die „Anregung, Gründung, Organisation oder Leitung von Vereinigungen“ geahndet, die „durch die Begehung von Gewalttaten terroristische Zwecke oder die Beseitigung der demokratischen Ordnung anstreben“. Laut Art. 270sexies wird u.a. in jenen Verhaltensweisen ein terroristischer Zweck gesehen, die „einem Land oder einer internationalen Organisation großen Schaden zufügen“ und die „ausgeführt werden, um die Bevölkerung einzuschüchtern“.<h3> Ganner: „Es bleibt nur ein Waffendelikt übrig“</h3>Der Anwalt von Karl Schnittler, Martin Ganner, sagte nach der Haftprüfung, dass „von den Anklagepunkten nur ein Waffendelikt übrig bleibt, vom Terrorismusdiskurs war keine Spur“. <BR /><BR />Dem Angeklagten, so Ganner, gehe es gesundheitlich nicht gut und er sei vor allem „wegen des Terrorismusdiskurses aus allen Wolken gefallen“. <BR /><BR /><b>Mehr dazu erfahren Sie im Video.</b><BR /><BR />Ob Schnittler nun in Haft bleiben muss, wird Haftrichter Emilio Schönsberg entscheiden.