Koslowski bleibt in vorbeugender Verwahrungshaft. Jetzt ist es an den Ermittlern, die Version, die der 23-Jährige vom Tathergang geliefert hat, nachzuprüfen. <BR /><BR />Eineinhalb Stunden lang hat Oskar Koslowski in Anwesenheit seiner Verteidiger Andreas Leiter und Martin Fill Richter Schönsberg und Staatsanwältin Sara Rielli Rede und Antwort gestanden. Seine ersten Worte waren aber an die Hinterbliebenen des Opfers gerichtet. „Ich weiß, dass meine Entschuldigung Maxim nicht wieder zurückbringt und keine Wiedergutmachung ist, aber es tut mir so leid“, sagte Koslowski.<BR /><BR />„Unser Mandant hat in aller Ruhe vollständige Erklärungen abgegeben von allen Elementen, die relevant sind, um den Verlauf des Abends aufzuklären, sei es Sachen, die zu seinem Vorteil sind, sei es Sachen, die vielleicht zu seinem Nachteil sind“, erklärte Rechtsanwalt Leiter im Anschluss an den Haftprüfungstermin. Oskar Koslowski habe von Anfang an die Absicht gehabt, vollständig mit der Staatsanwaltschaft zusammenzuarbeiten: „Die Grundlage dieser langen Verhandlung war gerade dies, ihr alle Elemente zur Verfügung zu stellen, damit die Sache geklärt wird“, so Leiter.<BR /><BR /><b>Aussagen werden überprüft, Suizidgefahr nicht auszuschließen</b><BR /><BR />Über das Tatmotiv wird vorerst aus ermittlungstechnischen Gründen Stillschweigen bewahrt, denn jetzt gilt es, Koslowskis Aussagen auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen, indem sie mit den gesammelten Indizien abgeglichen wird. <BR /><BR />Während dies geschieht, werden die Vollzugsbeamten im Bozner Gefängnis ein besonderes Auge auf Koslowski haben. Wie durchsickerte, wird nicht ausgeschlossen, dass er versuchen könnte, sich selbst etwas anzutun. Insofern kann mit der Sicherheitsverwahrung auch die Unversehrtheit des 23-Jährigen gewährleistet werden.