Eine Verhaftung ist für diese Straftat nicht vorgesehen – der Mann ist nach wie vor auf freiem Fuß. Mittlerweile hat man aber mehr Informationen über den „Hotel-Zechpreller“. <h3> Nicht sein erstes Mal in Südtirol </h3> Die Staatsanwaltschaft hält A. F. R. aus Kampanien vor, sich vor wenigen Monaten in einem bekannten 5-Sterne-Hotel auf der Seiser Alm einquartiert zu haben. Genau wie im Fall eines anderen, im Sommer 2023 betroffenen Hotels in Südtirol hätte nichts am Auftreten des Mannes darauf schließen lassen, dass er nicht liquide sein könnte. <BR /><BR />So soll der Mann einem Hotelmitarbeiter eine Visitenkarte gezeigt haben, die ihn als Manager von Amazon für ganz Süditalien auswies. Am Ende des Aufenthalts soll er dann schlichtweg angegeben haben, die Rechnung nicht begleichen zu können. <h3> 19 Mal in einem Jahr angezeigt</h3> Das Hotelpersonal beschloss in der Folge, die Ordnungshüter heranzuziehen. Als die Carabinieri eintrafen, stellten sie bald fest, dass zwar der Name auf der Visitenkarte echt war, dass der Mann aber mit Amazon rein gar nichts zu tun hatte. Auch schien auf, dass er bereits einmal wegen Betrug verurteilt worden war, und dass er allein im Jahr 2022 genau 19 Mal angezeigt worden war – davon auch mehrfach nach Aufenthalten in anderen Hotels in Südtirol und am Gardasee.<BR /><BR />Der Mann wurde damals wieder angezeigt, zumal der Gesetzgeber weder bei Verdacht auf Betrug noch auf betrügerische Insolvenz eine Festnahme bzw. Sicherungsverwahrung vorsieht.<h3> Letztes Opfer: 5-Sterne-Hotel auf Seiser Alm </h3> Somit blieb der Mann auf freiem Fuß – und konnte kürzlich erneut zuschlagen: Ende 2023 soll er in einem 5-Sterne-Hotel auf der Seiser Alm eingecheckt und sich mehrere Tage lang dort aufgehalten haben. Erneut soll man ihm nicht angemerkt haben, dass er zahlungsunfähig sein könnte: Er soll stets elegant gekleidet gewesen sein und viel Zeit am Telefon verbracht haben, als ob er ständig arbeiten würde. <BR /><BR />Durch sein Auftreten soll er das Personal überzeugt haben, keine Vorauszahlung für den Aufenthalt von ihm zu verlangen. Dieses Mal soll der Mann das Hotel einfach verlassen haben, ohne die Rechnung zu begleichen. Als das Personal versuchte, ihn telefonisch zu kontaktieren, soll er angegeben haben, wegen eines Notfalls abgereist zu sein und die Rechnung begleichen zu wollen. Daraufhin soll er nicht mehr erreichbar gewesen sein. <BR /><BR />Am vergangenen Freitag hätte der Mann bzw. sein Anwalt vor Gericht erscheinen müssen – keiner der beiden ließ sich aber blicken. Sollte es jedoch in allen Verdachtsfällen, die italienweit gegen ihn behängen, zur Verurteilung kommen, muss er mit einer längeren Haftstrafe rechnen. Die Höchststrafe für betrügerische Zahlungsunfähigkeit beträgt 3 Jahre Haft.