Der Staatsanwalt hatte eine Haftstrafe von sechs Monaten und eine Geldstrafe von 300 Euro gefordert, die Richterin wandte ein strengeres Strafmaß für die unerlaubte Ausübung des Berufs des Finanzberaters an. Dem Mann wird vorgeworfen, sich als Finanzberater ausgegeben zu haben, obwohl er nicht in das entsprechende Berufsverzeichnis eingetragen ist. Von 2003 bis 2008 sollen beachtliche Beträge durch seine Hände gegangen sein. Weil die Straftaten, die in den Jahren 2003 und 2004 verübt haben soll, verjährt sind, wird in den Fällen nicht mehr gegen den Mann vorgegangen. Zwischen 2005 und 2008 sollen ihm aber rund 240.000 Euro anvertraut worden sein und er soll das Geld angelegt haben, obwohl er dazu nicht die nötigen Voraussetzungen hatte. uli/D