Trotz der raschen Abwicklung des gerichtlichen Nachspiels wird der junge Mann jedoch keinen einzigen Tag hinter Gittern verbringen – und auch keine alternative Strafe abbüßen müssen.<BR /><h3> Senioren-Paar um Schmuck und Bargeld im Wert von 38.000 Euro gebracht</h3> <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/unfall-des-sohnes-als-vorwand-betrueger-ueberlisten-senioren" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Wie berichtet, </a> hatten die Carabinieri am Dienstag im Glaningerweg einen Mann ausgeforscht, der mit einem Komplizen Senioren um Schmuck und Bargeld im Wert von 38.000 Euro erleichtert hatte. Seine Masche war es, sich als Maresciallo der Carabinieri auszugeben. <BR /><BR />Am Donnerstag fand bereits die Verhandlung im Schnellverfahren am Bozner Landesgericht statt. Richter Walter Pelino segnete für den Neapolitaner einen gerichtlichen Vergleich über 2 Jahre und 2 Monate Haft ab – ein verhältnismäßig hohes Strafmaß, zumal der Angeklagte nicht vorbestraft war.<h3> Bedingte Strafaussetzung für Täter zwischen 18 und 21 </h3>Andererseits wird der junge Mann keinen einzigen Tag im Gefängnis verbringen und die Strafe auch nicht auf alternative Weise ableisten müssen. <BR /><BR />Laut Artikel 163 des italienischen Strafgesetzbuches kann nämlich die sogenannte bedingte Strafaussetzung für Straftäter über 18 und unter 21 Jahren, angeordnet werden.<BR /><BR />Am 12. November wird die Urteilsbegründung hinterlegt – indes muss sich der Komplize des jungen Mannes aus Kampanien, ein 30-Jähriger, der auf freiem Fuß angezeigt wurde, in einem ordentlichen Verfahren vor Gericht verantworten, sollte es zur Anklage gegen ihn kommen.