Wenn in Meran eine Person in der Passer gemeldet wird, setzt sich sofort ein speziell eingerichtetes Großaufgebot an Einsatzkräften in Bewegung: Umgehend werden die Freiwilligen Feuerwehren von Meran, Gratsch, Obermais, Untermais, Freiberg und Marling sowie die Wasserrettung Meran und die Berufsfeuerwehr aus Bozen alarmiert.<h3> Von der Postbrücke bis zur Mebo-Brücke in Sinich waren alle Brücken besetzt</h3> „Wasserrettungen sind besonders aufwendig, weil wir große Gebiete abdecken müssen und Spezialeinheiten wie Taucher zum Einsatz kommen“, erklärt Künig. So werden im Falle einer Wasserrettung sämtliche Brücken in der Umgebung besetzt, um die Person in Not im Falle eines Abtriebs so schnell wie möglich zu lokalisieren.<BR /><BR /><embed id="dtext86-72419700_quote" /><BR /><BR />Auch am Freitag wurde diese spezielle Maßnahmenkette eingeleitet: Gegen 21 Uhr hatte ein italienischsprachiger Meraner gemeldet, eine Person sei von der Rätiabrücke in die Passer gesprungen. Sofort rückten die Einsatzkräfte aus, sämtliche Brücken der Umgebung – von der Postbrücke bis zur Mebo-Brücke in Sinich – wurden von den Einsatzkräften besetzt.<BR /><BR />Wie sich später herausstellen sollte, war der Notfall völlig frei erfunden, der Fehlalarm vorsätzlich herbeigeführt worden ( <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/person-in-die-passer-gesprungen-mutwillig-fehlalarm-ausgeloest" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">STOL hat berichtet</a>).<h3> „Willentlich ausgelöste Fehlalarm stellen Ausnahme dar“</h3>„Wenn wir als Einsatzkräfte zu einer Wasserrettung gerufen werden, sind wir in höchster Alarmbereitschaft – schließlich geht es um Menschenleben“, so Künig. Das Vorgehen bei einer Wasserrettung sei äußerst arbeitsintensiv und aufwendig. „Als Einsatzkräfte fühlen wir uns auf den Arm genommen, wenn wir mutwillig falsch alarmiert werden und ein Einsatz diesen Ausmaßes ausgelöst wird.“<BR /><BR />Glücklicherweise komme es laut der Landesnotrufzentrale höchst selten zu absichtlich falschen Notrufen: „Es kommt zwar immer wieder zu Fehlalarmen, aber dass jemand willentlich einen Fehlalarm auslöst, stellt glücklicherweise die Ausnahme dar“, heißt es von Seiten der Notrufzentrale. Dies liege auch daran, dass sämtliche Anrufe aufgezeichnet werden und der Anrufer beziehungsweise dessen Mobiltelefon schnell geortet werden kann.<h3> Teure Konsequenzen für Anrufer</h3>Häufig stecken laut Erfahrung der Berufsfeuerwehr auch Kommunikationsprobleme hinter den üblichen Fehlalarmen: „Manchmal führt eine Sprachbarriere dazu, dass wir ausrücken müssen, um uns vor Ort ein genaues Bild zu machen.“ Dass Fehlalarme absichtlich ausgelöst würden, sei auch laut Berufsfeuerwehr höchst selten. <BR /><BR />Kommt es dennoch vor, dass jemand mutwillig einen falschen Notruf absetzt, kommt der Anrufer nicht ungestraft davon – wie der Fall in Meran zeigt. „Die falsche Aussage wird für den Anrufer teure Konsequenzen haben – er wurde wegen des missbräuchlichen Auslösens eines Großalarms angezeigt“, heißt es vonseiten der Freiwilligen Feuerwehr Meran.<h3> Bis zu 6 Monate Gefängnisstrafe </h3>Laut Artikel 658 des Strafgesetzbuches droht jemandem, der mutwillig einen falschen Alarm auslöst, eine Gefängnisstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 516 Euro. <BR /><BR />Zivilrechtlich könnten auf den Anrufer darüber hinaus noch höhere Kosten zukommen: Artikel 2043 des Zivilgesetzbuches verpflichtet den Täter, den finanziellen Schaden zu tragen, der durch seine vorsätzliche oder fahrlässige Handlung entstanden ist – in diesem Falle wären dies die Kosten des Großeinsatzes.