<h3> Strafen aus dem Ausland: auch einfacher Brief möglich</h3>Jedes Jahr erreichen das EVZ Italien zahlreiche Anfragen zu Bußgeldern aus dem Ausland, besonders aus Österreich, Deutschland oder Frankreich. Die häufigsten Gründe: Geschwindigkeitsübertretungen, nicht bezahlte Mautgebühren oder Parkverstöße.<BR /><BR />Wichtig zu wissen: Verkehrsstrafen dürfen auch per normaler Post zugestellt werden. Ein Einschreiben ist nicht zwingend notwendig, da die Zustellungsregeln je nach Land unterschiedlich sind. „Ein Strafbescheid im einfachen Kuvert ist also nicht automatisch ein Hinweis auf Betrug“, betont das EVZ.<BR /><BR />Rechtliche Grundlage ist die EU-Richtlinie 2024/3237, die den Informationsaustausch und die Vollstreckung von Verkehrsstrafen innerhalb der EU erleichtert. Dadurch können Behörden in anderen Mitgliedstaaten Strafen auch grenzüberschreitend einfordern.<h3> Worauf Betroffene achten sollten</h3>Ein gültiger Strafbescheid muss die Kontaktdaten der zuständigen Behörde, Angaben zum Fahrzeug, Ort, Datum und Art des Verstoßes sowie Hinweise zu Bezahlung oder Einspruch enthalten.<BR /><BR />Wer eine Strafe erhält, obwohl er sicher ist, den Verstoß nicht begangen zu haben, sollte sich direkt an die ausstellende Behörde wenden. Häufig ließen sich Fehler – etwa durch Kennzeichenverwechslungen – mit einer kurzen E-Mail und entsprechenden Nachweisen klären. Wichtig sei es, dabei Fristen einzuhalten, um Mahngebühren oder eine Vollstreckung in Italien zu vermeiden.<BR /><BR />Auch eine geforderte SEPA-Überweisung sei kein Alarmsignal – sie ist in manchen Ländern wie Österreich die gängige Zahlungsweise.<h3> Vorsicht statt Ignorieren</h3>Das EVZ rät dazu, aufmerksam zu prüfen, aber nicht pauschal zu misstrauen. Schreiben einfach zu ignorieren könne teuer werden. Wer Zweifel an der Echtheit eines Bescheids hat, sollte die Behörde im Ausland kontaktieren – idealerweise in der jeweiligen Landessprache, da Anfragen auf Deutsch oft unbeantwortet bleiben.