Ein Bozner, der vom 37-Jährigen „beraten“ wurde, schloss im September zwei neue Versicherungen beim Mann ab, nachdem zwei alte Versicherungen ausliefen. Weniger Tage später unterschrieb er die beiden neuen Versicherungsverträge und bezahlte.Kurz darauf meldete sich die alte Versicherung beim Bozner, um ihn darauf hinzuweisen, dass seine Versicherungen in wenigen Tagen auslaufen würden und dass die Kündigung 60 Tage vor dem Ende des Fälligkeitstermins schriftlich erklärt werden müsse.Als der Mann zur Versicherung ging, mit der er den neuen Vertrag abgeschlossen hatte, um über sein Problem zu sprechen, musste er feststellen, dass der 37-Jährige nicht für die Versicherung arbeitete und dass dieser den Scheck für die beiden neuen Versicherungen eingelöst hatte, nachdem er die Versicherungen storniert hatte. stol