<BR />Laut Ermittlungsakte lockte der etwa doppelt so alte Mann die junge Frau unter dem Vorwand eines Geschenks für einen Verwandten in seine Wohnung. Nachdem sie seine Annäherungsversuche abgewehrt haben soll, soll der Mann sie weiter bedrängt haben. Wie aus dem Verfahren hervorging, soll er sie dann geschubst und angegriffen haben – das Gericht wertete dieses Verhalten als deutlichen sexuellen Übergriff. <BR /><h3> „Freezing“: Deshalb konnte sich das Opfer nicht wehren</h3> Besondere Bedeutung kam im Prozess dem sogenannten „Freezing“ zu – einer Reaktion, bei der Opfer in Schocksituationen wie erstarrt sind und sich nicht wehren können. Das Gericht stellte klar: Ein Ausbleiben von Widerstand ist nicht als Einwilligung zu deuten, insbesondere bei einer psychophysischen Blockade wie dem Freezing.<BR /><BR />Der Mann soll erst von der jungen Frau abgelassen haben, als jemand an seiner Tür klingelte. Es waren Freunde der jungen Frau, die sich Sorgen gemacht hatten, nachdem sie längere Zeit in seiner Wohnung verbracht hatte. Im Krankenhaus schilderte das Opfer schließlich, was ihm zugestoßen war. Und der Mann wurde angezeigt. <BR /><h3> Zerrissene Strumpfhose ausschlaggebend </h3> Im Prozess pochte die Verteidigung darauf, dass es sich um einvernehmliche Berührungen gehandelt haben soll. Allerdings überzeugte ein Beweismittel – eine zerrissene Strumpfhose – das Gericht vom Gegenteil. <BR /><BR /> Zwar wurden die mildernden Umstände anerkannt, der Mann jedoch mit zwei Jahren und acht Monaten Haft zu einer höheren Strafe verurteilt, als jene, die die Anklage gefordert hatte. Der jungen Frau, die sich als Nebenklägerin in das Verfahren einließ, muss er laut Urteil 20.000 Euro Schadenersatz zahlen – die Hälfte davon hatte er bereits vor Prozessbeginn gezahlt.