Montag, 19. Dezember 2011

Familiengeld: Wohnsitzklausel wird nicht mehr angewandt

Das Landesgesetz, das die Auszahlung des Familiengeldes regelt, sieht vor, dass EU-Bürger Anrecht auf das Familiengeld des Landes haben, wenn sie ihren Wohnsitz in Südtirol haben.









Stellenanzeigen


Teilzeit






Teilzeit





powered by