In der Faschingswoche hat die Bozner Straßenpolizei bereits 9 Strafen wegen Trunkenheit am Steuer verhängt, 5 strafrechtliche und 4 verwaltungsrechtliche.<h3> Mit Vierfachem des zulässigen Grenzwerts am Steuer</h3>Bei einer Fahrzeugkontrolle in Brixen bemerkten die Polizisten, dass der Lenker des Autos stark angetrunken war. <BR /><BR />Wie sich bei dem anschließenden Alkoholtest herausstellte, war der Autofahrer mit einem Alkoholwert von 1,97 g/l, dem Vierfachen des zulässigen Grenzwerts, unterwegs. <BR /><BR />Dem Lenker wurde umgehend der Führerschein entzogen, das Fahrzeug beschlagnahmt und er erhielt eine Anzeige.<h3> Verkehrskontrollen werden intensiviert</h3> In Bozen haben die Beamten der Quästur einen Autofahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,17 g/l gestoppt. Er wurde ebenfalls angezeigt.<BR /><BR /> Da sich immer wieder Personen trotz starken Alkoholkonsums ans Steuer setzen, wird die Staatspolizei die Verkehrskontrollen in der Faschingszeit weiter intensivieren.