Worauf auch Vereine vor Veranstaltung eines Faschingsumzuges unbedingt achten müssen, haben wir Versicherungsbroker Gregor Stimpfl, Inhaber der Assiconsult Bozen, gefragt. <BR /><BR />Solche Faschingsumzüge finden in einer Grauzone statt, meint der frühere Terlaner Bürgermeister <b>Klaus Runer</b>. Für einen Bürgermeister greife in solchen Fällen der Versicherungsschutz nicht. Denn eine Versicherung werde nach einem Unfall fragen, ob ein Faschingswagen kollaudiert sei – und das sei er nicht. Eigentlich dürften solche Wägen nicht auf der Straße fahren. „Diese Wägen kann man nicht kollaudieren“, meint Runer. Er hoffe, dass trotz dieses Unfalls weiterhin Umzüge im Land veranstaltet werden. In Terlan habe ein Ingenieur die Faschingswägen immer kontrolliert. So konnte man beispielsweise verhindern, dass ein Wagen, der zu hoch gebaut wird, auf der Straße zirkuliert. Die wichtigste Genehmigung für solche Umzüge erteile normalerweise der Bürgermeister. „Damit übernimmt der Bürgermeister auch Verantwortung“, meint Runer. Vorher werde aber ein Konzept vorgelegt. <BR /><BR />Runers Nachfolger <b>Hansjörg Zelger</b> versichert, dass auch heuer alle Wägen einzeln kontrolliert worden seien – vor dem Umzug. Die Fahrtauglichkeit der Wägen sei bescheinigt worden. Aber: Der Unfall in Montan sei Besorgnis erregend. Auch nächstes Jahr werde jedoch ein Umzug veranstaltet. Schon jetzt habe man sehr auf die Sicherheit geachtet – nun werde man aber schauen, was man von diesem Unfall in Montan lernen könne, sagt Zelger.<BR /><BR />Da sich der Unfall in Montan <i>nach </i>Ende des Umzugs ereignet hat, stellt Gemeindenpräsident <b>Andreas Schatzer</b> infrage, ob ein Bürgermeister tatsächlich auch nach einer Veranstaltung noch hafte – und zudem außerhalb der Strecke des Umzugs. Es handle sich um einen Bereich, „den man sich grundsätzlich etwas besser anschauen müsste“.<BR /><BR />Beim Leiferer Fasching wurde im Laufe der Jahre der Grad an Sicherheit gesteigert, berichtet Vizebürgermeister <b>Giovanni Seppi</b>. Bei allen Wägen, die am Umzug teilnehmen, erfolge vorher eine Abnahme durch den Statiker. Alle Traktoren, die als Zugmaschinen für die Faschingswägen eingesetzt würden, seien regulär. Und: Alle 650 Akteure, die beim Umzug mitmachen, seien einzeln versichert worden. 4 Tage vor dem Umzug sei man vom Regierungskommissär eingeladen worden, aufzulisten, welche Sicherheitsmaßnahmen Leifers für seinen Karneval getroffen habe. Alles sei gutgeheißen worden. Wenn sich so ein Unfall wie in Montan in Leifers zugetragen hätte, wo sich Hunderte Leute längs der Straße aufhalten, so wäre es weit schlimmer ausgegangen, meint Seppi. Den Leiferer Fasching sieht er nach dem Unfall in Montan keineswegs infrage gestellt. Ein Unfall könne immer passieren – „man sollte halt das Risiko reduzieren“, meint Seppi.<BR /><BR />In <b>Laas</b> findet heute der Faschingsumzug mit mehreren Faschingswägen statt. Kollaudieren kann man diese Wägen nicht, meint auch Bürgermeisterin <b>Verena Tröger</b>. Schon vor Jahren seien Richtlinien aufgestellt worden, wie groß diese Wägen sein dürfen und was berücksichtigt werden muss, „damit man ein bestimmtes Maß an Sicherheit hat“. Im Vorfeld würden alle Vorkehrungen getroffen. „Dann setzen wir aber auf die Eigenverantwortung von jedem Einzelnen“, betont die Bürgermeisterin. Die Genehmigung für den Umzug erteile sie. Die Wägen würden von Traktoren gezogen. „Sehr hohe Wägen haben wir nicht“, versichert Tröger. „Der Unfall in Montan hat uns gezeigt, dass das Ganze nicht auf die leichte Schulter zu nehmen ist. Wenn alle den Umzug mit Hausverstand und Vernunft angehen, dann kann der Umzug wieder ein schöner Event werden. Alles ausschließen kann man aber nie.“ Auch in Zukunft werde der Umzug in Laas weiterhin stattfinden. Überprüft werden müsse aber, ob noch klarere Regeln aufgestellt werden müssen.<BR /><BR />In <b>Prad</b>, wo das Zusslrennen stattfindet, sind auch Wägen unterwegs, allerdings nicht viele – und keine hohen, berichtet Bürgermeister <b>Rafael Alber</b>. „Da weiß man nie genau, wie viele kommen – das ist immer eine Überraschung.“ Schon 2022 habe man darauf geachtet, dass diese Wägen „in Ordnung sind und nicht umfallen können“. Ein Ingenieur schaue diese Wägen aber nicht an. Und eine Zulassung für die Straße hätten diese Wägen auch nicht – kein Faschingswagen habe so eine Zulassung. Über die Zukunft der Veranstaltung habe man noch keine Überlegungen angestellt. Nach diesem Unfall in Montan werde man sich aber „einige Gedanken mehr machen“, kündigt Alber an. <BR /><BR />Die weitere Durchführung des vom Familienverband organisierten Montaner Faschingsumzugs steht hingegen in der Schwebe: <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/montaner-faschingsumzug-2024-fraglich" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Nach dem schweren Unfall mit einem Umzugswagen ist eine Neuauflage des Faschingsumzugs nämlich fraglich.</a><BR /><h3> „Gesamte Vereinsleben muss versichert sein“</h3>„Bevor eine Veranstaltung wie ein Faschingsumzug organisiert wird, sollte man als Verein darauf achten, ob man die richtige Versicherung dafür hat“, meint Gregor Stimpfl, Versicherungsbroker und Inhaber der Assiconsult Bozen. Es stelle sich die Frage, ob die Fahrzeuge, die bei dem Umzug benützt werden, <i>richtig </i>versichert seien.<BR /><BR />„Nach dem Unfall in Montan muss man auf alle Fälle abwarten, was die Erhebungen der Ordnungskräfte vor Ort ergeben“, betont Stimpfl. Nach solchen Unfällen sei zu klären, welcher Verein der Veranstalter sei. Vereine hätten zwar eine Haftpflichtversicherung. „Aber bei einem Fußballverein wird die Tätigkeit als Fußballclub versichert. Die Polizze muss dann auch die Faschingsumzüge enthalten, damit die Versicherung greift“, erklärt Stimpfl. „Man muss es richtig machen. Es muss das <i>ganze </i>Vereinsleben versichert sein, auch Partys zum Beispiel. Es braucht eine umfangreiche Versicherungspolizze.“ <BR /><BR />Nach solchen Unfällen müsse erhoben werden, warum der Wagen umgekippt ist. Und: Waren die Insassen auf dem Wagen oben versichert? War der Wagen kollaudiert? Durften so viele Leute auf diesen Wagen? Wenn ein Faschingswagen von einem Traktor gezogen werde, dann hafte die Kfz-Versicherung vom Traktor-Besitzer, weil der Faschingswagen ein Anhänger war. Aber: Wenn die Kfz-Versicherung vorsehe, dass auf dem Anhänger keine Leute oben sein dürfen, dann sei die Sachlage wieder eine andere, erklärt der Versicherungsbroker. Wenn (zu viele) Leute auf dem Anhänger waren, so könnte die Versicherung zwar Schadenersatz an die Verletzten zahlen, dann aber Regressforderungen an den Besitzer des Traktors stellen.<BR /><BR />Fazit: Beim Unfall eines Faschingswagens, der von einem Traktor gezogen wird, haftet der Besitzer des Traktors – mit seiner Versicherung. Stimpfl sieht bei solchen Unfällen den Bürgermeister nicht so schnell in der Haftung. Die Gemeinde sei versichert, sie habe eine Haftpflichtversicherung für die Tätigkeit der Gemeinde. Trotzdem könnten Nebenkläger aber sehr wohl versuchen, auch die Gemeinde zu belangen.<BR /><BR /><BR /><BR /><BR />