Der Badeunfall hatte sich am 7. Juni 2014 im großen Freiluftbecken ereignet, wo das Wasser 1,80 Meter tief ist. Eine Mittelschülerin hatte den am Beckenboden liegenden, reglosen Körper des Jungen bemerkt und Alarm geschlagen. 2 Bademeister zogen den Buben an Land.
Durch Zufall waren ein Arzt des Krankenhauses Brixen und eine Pflegerin des Sprengels in der Nähe. Die beiden begannen sofort mit der Wiederbelebung des jungen Badegastes. Diese wurde dann vom sofort herbeigerufenen Notarzt weitergeführt. Der schaffte es schließlich nach rund einer halben Stunde, den 12-Jährigen zu reanimieren.
Der Bub wurde zunächst ins Brixner Krankenhaus gebracht, aufgrund seines kritischen Zustandes dann aber mit dem Landesrettungshubschrauber Pelikan 2 nach Verona verlegt. Doch trotz aller Bemühungen der Ärzte blieb der Junge in einem komaähnlichen Zustand, er war ein Pflegefall.
Der Bub starb im April 2019
Vor dem Friedensrichter in Brixen wurde wegen des Verdachts auf fahrlässige Körperverletzung ein Verfahren gegen einen Bademeister und einen Sicherheitsbeauftragten angestrengt. Doch im April 2019 änderte sich die an sich schon tragische Sachlage: Der Bub starb. Nun lautete die Vorhaltung auf fahrlässige Tötung und wurde damit ein Fall fürs Bozner Landesgericht.
Die Staatsanwaltschaft erhebt den Vorwurf, dass sich das Unglück ereignet habe, weil der Aufsichtspflicht nicht nachgekommen worden sei. Die Vorverhandlung wurde gestern aufgrund eines Zustellungsproblems auf den 1. Juni vertagt.
Die Familie des Jungen tritt als geschädigte Partei auf und dürfte sich als Nebenkläger einlassen, kämpft indes seit rund einem Jahr auch auf zivilrechtlicher Ebene um Schadenersatz. Beklagte sind dabei der Eigner bzw. damalige Betreiber des Schwimmbades, der Sicherheitsverantwortliche, der Koordinator der Bademeister, der Bademeister selbst und die jeweiligen Versicherungen.