Bevor sich das Bozner Schwurgericht zur Beratung zurückziehen wird, kann der Angeklagte eine Erklärung abgeben. Diese Möglichkeit will Omer Cim (28) nutzen, wie er gestern angekündigt hat. Seine Verteidigerinnen setzten alles daran, das Gericht davon zu überzeugen, dass Cim unter einer schwerwiegenden psychischen Störung leide, die seiner Tat eindeutig zugrunde liege. Ihm wird vorgeworfen, seine Freundin Celine Frei Matzohl (21) am 12. August 2023 in seiner Wohnung in Schlanders ermordet zu haben. Nach Auffassung von Staatsanwältin Francesca Sassani habe Omer Cim mit Vorbedacht gehandelt, sie forderte für ihn eine lebenslange Haftstrafe. <BR /><BR />Die Verteidigung bestritt gestern den erschwerenden Umstand des Vorbedachts: Cim habe den Mord weder geplant, noch gebe es ein Tatmotiv. Omer Cim sei zum Tatzeitpunkt in einem psychischen Ausnahmezustand gewesen, ausgelöst durch seinen Eifersuchts- und Verfolgungswahn – zwei Gesichter derselben Krankheit, die sein Handeln beherrscht und seine Wahrnehmung verzerrt habe. <BR /><BR />In seinen wahnhaften Vorstellungen sei er felsenfest überzeugt gewesen, dass Celine ihn betrog. Er habe in harmlose Dinge und Situationen „Beweise“ hineininterpretiert, nach Spuren für etwas, das er für wahr hielt, gesucht und von seiner Freundin immer wieder ein „Geständnis“ gefordert. „Doch Celine war nicht untreu, sie war verliebt in ihn, was hätte sie denn sagen sollen?“, fragte Rechtsanwältin Benedetti. Auch täusche Cim keinesfalls eine Amnesie vor. In einem Wutanfall habe er die Kontrolle verloren und er sei – wie später einmal im Gefängnis – weggetreten gewesen. Doch auch wenn seine Erinnerung an die Tat bis heute fehle – Cim sei sich bewusst, welches Leid er verursacht habe und sage selbst, es sei richtig, dass er dafür bezahlen müsse. <BR /><BR />„Wir sagen deshalb nicht, sprechen Sie ihn frei, aber urteilen Sie bitte aufgrund dessen, was wirklich passiert ist“, ersuchte Rechtsanwältin D’Ignazio das Schwurgericht. Cim sei beim Mord aufgrund seiner Wahnvorstellungen und des durch Zornaufwallung ausgelösten Kontrollverlusts nur eingeschränkt schuldfähig gewesen. Die Erschwernisgründe sollten fallen gelassen und ihm die allgemein mildernden Umstände zuerkannt werden. Omer Cim sei potenziell gemeingefährlich, er sollte in einer Einrichtung mit Therapiemöglichkeit verwahrt werden.