Die Generalstaatsanwaltschaft strebt an, das im vergangenen Dezember in erster Instanz verhängte lebenslange Urteil für Turetta zu bestätigen. <BR /><BR />Das Gericht hatte den erschwerenden Umstand der Tatplanung anerkannt - unter anderem wegen einer Liste, die Turetta vor dem Verbrechen angefertigt hatte. So hatte er sich vorgenommen, Seil, Klebeband und Messer zu besorgen, um seine Ex-Freundin zu töten, die nicht mehr die Beziehung zu ihm aufnehmen wollte und ihn nur noch als Studienkollegen betrachtete. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1195137_image" /></div> <BR /><BR />Die Richter hatten aber nicht den erschwerenden Umstand der Grausamkeit anerkannt: In der Urteilsbegründung heißt es, es sei nicht mit Sicherheit festzustellen, dass Turetta das Ziel verfolgt habe, seinem Opfer unnötige zusätzliche Qualen zuzufügen. Auch die Erschwernis des Stalkings wurde nicht anerkannt. <BR /><BR />Obwohl Turettas Verhalten als „aufdringlich“ beschrieben wurde, habe Giulia „keine Angst vor ihm gehabt“. Der Student hatte gestanden, in der Nacht vom 11. auf den 12. November 2023 seine Ex-Freundin angegriffen und ihr in zwanzig qualvollen Minuten 75 Messerstiche versetzt zu haben. Anschließend lud er ihre Leiche ins Auto und floh, wobei er ihren entstellten Körper in der Nähe des Barcis-Sees in Friaul-Julisch Venetien ablegte. Seine Flucht endete rund tausend Kilometer später auf der Autobahn bei Leipzig, in Deutschland.<BR /><BR />Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch den Ankläger Andrea Petroni, hat gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt. Ziel der Anklage ist es, das Urteil zu verschärfen, indem auch die erschwerenden Umstände des Stalkings und der Grausamkeit anerkannt werden. 300 Nachrichten pro Tag und 75 Messerstiche seien laut Anklage Hinweise, die eine Neubewertung rechtfertigen. Die Verteidigung, vertreten durch Giovanni Caruso und Monica Cornaviera, hingegen will die Tatplanung als erschwerenden Umstand zu Fall bringen, die Strafe mildern lassen und mildernde Umstände geltend machen. Sie argumentiert, dass Turetta - nach anfänglichen Lügen gegenüber seinem Anwalt und der Staatsanwaltschaft - letztlich aktiv zur Aufklärung des Falles beigetragen habe. Die Familie Cecchettin wird im Berufungsverfahren als Nebenklägerin auftreten, vertreten durch die Anwälte Stefano Tigani, Piero Coluccio und Nicodemo Gentile.