Mittwoch, 25. November 2020

Fernsehsteuer: Jetzt die Befreiung für 2021 beantragen

Die Fernsehgebühr ist von allen zu entrichten, die im Besitz eines Fernsehgeräts sind. Sie ist einmal pro Jahr und Haushalt fällig, sofern die Familienmitglieder einen gemeinsamen meldeamtlichen Wohnsitz haben. Wer keinen Fernseher hat, sollte jetzt die Befreiung für 2021 beantragen, rät die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS).

Wer keinen Fernseher hat sollte jetzt eine Steuerbefreiung beantragen. - Foto: © dpa-tmn / Christin Klose









Stellenanzeigen


Teilzeit






Teilzeit





powered by