<BR /><BR />Über Wochen hinweg hatten 2022 Waldbrände die Feuerwehren in Bozen auf Trapp gehalten. <BR /><BR />Recht schnell bestand der erhärtete Verdacht, dass die Brände gelegt waren. Am 26. August wurde schließlich bei einem Brand am Guntschnaberg ein 21-Jähriger unter dringendem Tatverdacht gefasst ( <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/bozen-brandstifter-auf-frischer-tat-ertappt-festgenommen" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">STOL hat berichtet</a>). <h3> 21-Jähriger laut Gutachter „voll zurechnungsfähig“</h3>Vom zuständigen Richter war in der Folge ein Gutachten in Auftrag gegeben worden – ein Experte sollte klären, ob der junge Mann überhaupt zurechnungsfähig war, als er die Brände legte. Laut dem Sachverständigen sei der 21-Jährige „voll zurechnungsfähig“ gewesen. <BR /><BR />In der Folge entschädigte der Beschuldigte eine Privatperson und das Land, die durch die Brände Schäden erlitten hatten. Die beiden Geschädigten sahen daraufhin davon ab, sich als Nebenkläger in ein Verfahren gegen den jungen Mann einzulassen. <BR /><BR />Die Entrichtung der Entschädigung wurde als mildernder Umstand angerechnet – und ebnete auch den Weg zu einem gerichtlichen Vergleich. Diesen segnete Richter Ivan Perathoner nun ab – demnach müsste der junge Mann zwei Jahre und vier Monate in Haft verbringen. <BR /><BR />Diese Strafe wurde allerdings in gemeinnützige Arbeit umgewandelt. Davon muss der 21-Jährige insgesamt 1.700 Stunden leisten.