Im Sommer 2022 hatten immer wieder Brände rund um Bozen und Eppan gewütet. Am 26. August 2022 wurde dann bei einem Brand am Glaninger Weg ein Tatverdächtiger – ein damals 21-jähriger Bozner – gefasst. Nach anfänglichen Sicherungsmaßnahmen kam er wieder frei.<BR /><BR />Bei der gestrigen Vorverhandlung beantragte die Verteidigung des jungen Mannes, dass die im Rahmen eines Vergleichs verhängte Haftstrafe in gemeinnützige Arbeit umgewandelt wird. Über das Strafmaß war vorerst nichts bekannt. Es dürfte aber unter drei Jahren liegen, denn nur bis zu dieser Grenze erlaubt die „Cartabia“-Justizreform die Umwandlung einer Haftstrafe. Ein Tag Haft entspricht dabei zwei Stunden gemeinnütziger Tätigkeit. <h3> Keine Nebenkläger eingebracht</h3> Ein neues psychiatrisches Gutachten wurde hingegen nicht beantragt. Wie berichtet, hatte der Amtssachverständige den 24-Jährigen für zurechnungsfähig befunden, während die Gutachter von Anklage und Verteidigung sich einig waren, dass der Mann psychische Probleme habe, die seine Willensfähigkeit zumindest eingeschränkt haben dürften. Obwohl durch die Brände große Schäden und hohe Kosten entstanden sind, haben sich keine Nebenkläger ins Verfahren eingebracht.