Die eine Nacht im Gefängnis scheinen den 26-Jährigen geläutert zu haben. Unter Tränen erschien Peer gestern beim Garantieverhör am Bozner Landesgericht. Laut seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Marco Boscarol, wollte der 26-Jährige Richter und Anklage Rede und Antwort stehen. Er sei sich zwar bewusst gewesen, dass der Verkauf von Anabolika verboten ist, habe aber keineswegs gewusst und auch nicht verstanden, dass die Mittel, die er vertrieben hat, derart schädlich sind. Vor Richter Tappeiner bat er jedenfalls um Entschuldigung für das, was er getan habe. <BR /><BR />Der Fitnesstrainer aus Salurn soll Teil eines italienweiten Netzwerkes gewesen sein, das Anabolika vertrieben hat. Laut den ermittelnden Beamten der Carabinieri-Sondereinheit NAS dürfte der junge Salurner damit monatlich über 30.000 Euro eingenommen haben. Dem widersprach Peer gestern im Gerichtssaal. Er habe nicht so enorme Gewinne aus dem Verkauf der Anabolika gemacht, wie kolportiert. Verteidiger Boscarol stellte für seinen Mandanten den Antrag, dass dieser in den Hausarrest überstellt wird. Diesen wies Richter Tappeiner allerdings ab. <BR /><BR /> <video-jw video-id="vXL8J0EK"></video-jw> <h3> 2 Krebserkrankungen als Auslöser für die Ermittlungen</h3> <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/illegaler-handel-mit-anabolika-bozner-fitnesstrainer-festgenommen" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Wie berichtet</a>, waren die Ermittlungen durch eine Meldung von Ärzten aus dem Bozner Krankenhaus ins Rollen gekommen. Diese hatten bei 2 jungen Patienten einen Leberkrebs festgestellt, dessen Entstehung laut Forschung auf die Einnahme bestimmter Substanzen zurückzuführen ist. <BR />Wie die Ermittlungen der NAS ergaben, soll ein Paar in Rom Dreh- und Angelpunkt des italienweiten Anabolika-Handels gewesen sein. Über ein Lager in Mailand soll Peer die Ware bezogen, sie dann an Kunden in ganz Südtirol verkauft haben. Peer werden sowohl Handel mit anabolen und berauschenden Substanzen als auch Gebrauch und Verabreichung von Dopingmitteln (Art. 586 StGB) vorgehalten.